Stadt-Garten-Fluss: Beteiligung zur Freiraumstudie ehemaliger Staatsratsgarten
Am 20.07.20 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit zum o.a. Thema ausgelobt. Dazu folgende Fragen:
1. Warum wurde der Zeitraum für die Bürgerbeteiligung fast deckungsgleich in einen Zeitraum gelegt, in dem sich viele Bürger in den Sommerferien befinden? Muss nicht automatisch damit gerechnet werden, dass die Aufforderung nicht wahrgenommen wird oder Beteiligung dadurch geringer ist?
2. Laut Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 24.03.19, Zitat AA: „Das AA und die Bundespolizei sehen in dem für die Öffentlichkeit geplanten Wasserzugang zum Kanal auf Höhe des AA mit Neubau, Altbau und Protokollhofzufahrt sowohl eine Gefährdung des AA und im Einzelfall seiner protokollarisch betreuten, teils als gefährdet eingestuften Gäste“
Dazu folgende Fragen:
- Ist dem AA der Inhalt des Wettbewerbs bekannt? Wenn ja, wann wurde das AA darüber informiert?
- Setzt sich der Auslober des Wettbewerbs bewusst über die Stellungnahme und die Bedenken des AA hinweg?
- War allen teilnehmenden Architekturbüros bekannt, dass das AA z.B. durch die Schaffung einer westlichen (Fahrrad)-Rampe im Kanal „… eine erhöhte Gefahr für Anschläge“ sieht? Das dies für einen Teilnehmer des Wettbewerbs dann möglicherweise zu Nachteilen bezüglich der weiteren Beteiligung am Verfahren führen kann, da er/sie genau dort Rampen geplant haben, die aber auf Grund der bedenken des AA nicht umsetzbar sind?
3. Bezugnehmend auf die o.a. Gefährdung bittet das AA um Anpassung der Planungen und die Verlegung des Badebetriebes nördlich der Schleusenbrücke.
Dazu folgende Frage:
Setzt sich der Auslober des Wettbewerbs bewusst über die Stellungnahme und die Bedenken des AA hinweg? Wurden die Argumente pro und contra eines Bades in diesem Bereich dahingehend abgewogen, das Bad ggf. gegen die Willenskundgebung des AA umzusetzen?
4. Die Eigentümerin sowohl des Spreekanals als auch der Ufermauern ist der BUND. Die Verwaltung wird vom WSA übernommen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
- Ist das WSA über den Wettbewerb informiert worden?
- Ist es rechtlich nicht mindestens zwiespältig, einen Wettbewerb im Namen des Landes Berlin für ein Grundstück auszurufen, das sich nicht im Besitz Landes befindet?
4. Der Wettbewerb sowie die Einrichtung eines Bades fußen mehr oder weniger auf den Ideen der Initiative Flussbad-Berlin. Bisher können die Initiatoren auch nach 22 Jahren Vorplanung kein von den berliner Behörden bestätigtes System vorweisen, mit dem die Badegewässerqualität gemäß Badegewässerverordnung erreicht werden kann. Darüber halten die berliner Behörden, die aus der Sicht des Denkmalschutzes zum Projekt Stellung bezogen haben, dass Projekt bisher nicht für genehmigungsfähig. Meine Frage:
Ist es richtig, der Öffentlichkeit zu suggerieren, das Baden im Spreekanal ist möglich ist, wenn die vorliegenden Vorschläge von Flussbad dies nicht einmal annähernd in den Bereich des Möglichen rücken lassen?
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Juli 2020
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25. August 2020
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Kosten dieser Information:30,00 Euro
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