Stadt-Garten-Fluss: Beteiligung zur Freiraumstudie ehemaliger Staatsratsgarten

Am 20.07.20 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit zum o.a. Thema ausgelobt. Dazu folgende Fragen:

1. Warum wurde der Zeitraum für die Bürgerbeteiligung fast deckungsgleich in einen Zeitraum gelegt, in dem sich viele Bürger in den Sommerferien befinden? Muss nicht automatisch damit gerechnet werden, dass die Aufforderung nicht wahrgenommen wird oder Beteiligung dadurch geringer ist?

2. Laut Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 24.03.19, Zitat AA: „Das AA und die Bundespolizei sehen in dem für die Öffentlichkeit geplanten Wasserzugang zum Kanal auf Höhe des AA mit Neubau, Altbau und Protokollhofzufahrt sowohl eine Gefährdung des AA und im Einzelfall seiner protokollarisch betreuten, teils als gefährdet eingestuften Gäste“

Dazu folgende Fragen:

- Ist dem AA der Inhalt des Wettbewerbs bekannt? Wenn ja, wann wurde das AA darüber informiert?

- Setzt sich der Auslober des Wettbewerbs bewusst über die Stellungnahme und die Bedenken des AA hinweg?

- War allen teilnehmenden Architekturbüros bekannt, dass das AA z.B. durch die Schaffung einer westlichen (Fahrrad)-Rampe im Kanal „… eine erhöhte Gefahr für Anschläge“ sieht? Das dies für einen Teilnehmer des Wettbewerbs dann möglicherweise zu Nachteilen bezüglich der weiteren Beteiligung am Verfahren führen kann, da er/sie genau dort Rampen geplant haben, die aber auf Grund der bedenken des AA nicht umsetzbar sind?

3. Bezugnehmend auf die o.a. Gefährdung bittet das AA um Anpassung der Planungen und die Verlegung des Badebetriebes nördlich der Schleusenbrücke.

Dazu folgende Frage:

Setzt sich der Auslober des Wettbewerbs bewusst über die Stellungnahme und die Bedenken des AA hinweg? Wurden die Argumente pro und contra eines Bades in diesem Bereich dahingehend abgewogen, das Bad ggf. gegen die Willenskundgebung des AA umzusetzen?

4. Die Eigentümerin sowohl des Spreekanals als auch der Ufermauern ist der BUND. Die Verwaltung wird vom WSA übernommen. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

- Ist das WSA über den Wettbewerb informiert worden?

- Ist es rechtlich nicht mindestens zwiespältig, einen Wettbewerb im Namen des Landes Berlin für ein Grundstück auszurufen, das sich nicht im Besitz Landes befindet?


4. Der Wettbewerb sowie die Einrichtung eines Bades fußen mehr oder weniger auf den Ideen der Initiative Flussbad-Berlin. Bisher können die Initiatoren auch nach 22 Jahren Vorplanung kein von den berliner Behörden bestätigtes System vorweisen, mit dem die Badegewässerqualität gemäß Badegewässerverordnung erreicht werden kann. Darüber halten die berliner Behörden, die aus der Sicht des Denkmalschutzes zum Projekt Stellung bezogen haben, dass Projekt bisher nicht für genehmigungsfähig. Meine Frage:

Ist es richtig, der Öffentlichkeit zu suggerieren, das Baden im Spreekanal ist möglich ist, wenn die vorliegenden Vorschläge von Flussbad dies nicht einmal annähernd in den Bereich des Möglichen rücken lassen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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Ralf Steeg
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Ralf Steeg
Betreff
Stadt-Garten-Fluss: Beteiligung zur Freiraumstudie ehemaliger Staatsratsgarten [#193362]
Datum
23. Juli 2020 16:11
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 20.07.20 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit zum o.a. Thema ausgelobt. Dazu folgende Fragen: 1. Warum wurde der Zeitraum für die Bürgerbeteiligung fast deckungsgleich in einen Zeitraum gelegt, in dem sich viele Bürger in den Sommerferien befinden? Muss nicht automatisch damit gerechnet werden, dass die Aufforderung nicht wahrgenommen wird oder Beteiligung dadurch geringer ist? 2. Laut Stellungnahme des Auswärtigen Amtes vom 24.03.19, Zitat AA: „Das AA und die Bundespolizei sehen in dem für die Öffentlichkeit geplanten Wasserzugang zum Kanal auf Höhe des AA mit Neubau, Altbau und Protokollhofzufahrt sowohl eine Gefährdung des AA und im Einzelfall seiner protokollarisch betreuten, teils als gefährdet eingestuften Gäste“ Dazu folgende Fragen: - Ist dem AA der Inhalt des Wettbewerbs bekannt? Wenn ja, wann wurde das AA darüber informiert? - Setzt sich der Auslober des Wettbewerbs bewusst über die Stellungnahme und die Bedenken des AA hinweg? - War allen teilnehmenden Architekturbüros bekannt, dass das AA z.B. durch die Schaffung einer westlichen (Fahrrad)-Rampe im Kanal „… eine erhöhte Gefahr für Anschläge“ sieht? Das dies für einen Teilnehmer des Wettbewerbs dann möglicherweise zu Nachteilen bezüglich der weiteren Beteiligung am Verfahren führen kann, da er/sie genau dort Rampen geplant haben, die aber auf Grund der bedenken des AA nicht umsetzbar sind? 3. Bezugnehmend auf die o.a. Gefährdung bittet das AA um Anpassung der Planungen und die Verlegung des Badebetriebes nördlich der Schleusenbrücke. Dazu folgende Frage: Setzt sich der Auslober des Wettbewerbs bewusst über die Stellungnahme und die Bedenken des AA hinweg? Wurden die Argumente pro und contra eines Bades in diesem Bereich dahingehend abgewogen, das Bad ggf. gegen die Willenskundgebung des AA umzusetzen? 4. Die Eigentümerin sowohl des Spreekanals als auch der Ufermauern ist der BUND. Die Verwaltung wird vom WSA übernommen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Ist das WSA über den Wettbewerb informiert worden? - Ist es rechtlich nicht mindestens zwiespältig, einen Wettbewerb im Namen des Landes Berlin für ein Grundstück auszurufen, das sich nicht im Besitz Landes befindet? 4. Der Wettbewerb sowie die Einrichtung eines Bades fußen mehr oder weniger auf den Ideen der Initiative Flussbad-Berlin. Bisher können die Initiatoren auch nach 22 Jahren Vorplanung kein von den berliner Behörden bestätigtes System vorweisen, mit dem die Badegewässerqualität gemäß Badegewässerverordnung erreicht werden kann. Darüber halten die berliner Behörden, die aus der Sicht des Denkmalschutzes zum Projekt Stellung bezogen haben, dass Projekt bisher nicht für genehmigungsfähig. Meine Frage: Ist es richtig, der Öffentlichkeit zu suggerieren, das Baden im Spreekanal ist möglich ist, wenn die vorliegenden Vorschläge von Flussbad dies nicht einmal annähernd in den Bereich des Möglichen rücken lassen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Steeg Anfragenr: 193362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193362/ Postanschrift Ralf Steeg << Adresse entfernt >>
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Aktenauskunft gemäß IFG / Antrag vom 23.07.20
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Aktenauskunft gemäß IFG / Antrag vom 23.07.20
Datum
6. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort