Umsetzung des EGovG NRW

Dokumente zur Umsetzung des „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW)“ (z. B. Dokumente zur Projektplanung, notwendigen Schnittstellen, benötigte Anwendungen und technische Anforderungen, Kostenplanung).

Hintergrund ist die in §§ 4, 5 EGovG NRW geforderte „Durchführung ihrer Verwaltungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen auf elektronischem Weg“ bzw. gleichermaßen zwischen Behörden gemäß § 14 Absatz 1 EGovG NRW.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2020
  • Frist
    29. August 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung des EGovG NRW [#193617]
Datum
27. Juli 2020 16:12
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Umsetzung des „Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW)“ (z. B. Dokumente zur Projektplanung, notwendigen Schnittstellen, benötigte Anwendungen und technische Anforderungen, Kostenplanung). Hintergrund ist die in §§ 4, 5 EGovG NRW geforderte „Durchführung ihrer Verwaltungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen auf elektronischem Weg“ bzw. gleichermaßen zwischen Behörden gemäß § 14 Absatz 1 EGovG NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193617/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung des EGovG NRW“ vom 27.07.2020 (#193617…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung des EGovG NRW [#193617]
Datum
29. August 2020 00:55
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung des EGovG NRW“ vom 27.07.2020 (#193617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193617/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des EGovG NRW“ [#193617] [#193617]
Datum
7. September 2020 12:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193617/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet wurde. Nach einer Rückfrage per E-Mail nach dem aktuellen Status meiner Anfrage erfolgte, nach angemessener Wartezeit als Kulanz meinerseits, ebenfalls keine Reaktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193617.pdf Anfragenr: 193617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193617/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des EGovG NRW“ [#193617] [#193617]
Datum
7. September 2020 13:01
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Mail vom 07.09.2020 bat ich um Vermittlung zu meiner Informationsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des EGovG NRW“ [#193617] [#193617]
Datum
7. Oktober 2020 15:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meiner Mail vom 07.09.2020 bat ich um Vermittlung zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Umsetzung des EGovG NRW“ vom 27.07.2020 (#193617). Hierzu erhielt ich bislang nur eine Eingangsbestätigung. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Vermittlungsanfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193617/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Umsetzung des EGovG NRW“ [#193617] [#193617]
Datum
7. Oktober 2020 15:33
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-8151/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.16-8151/20 Umsetzung des EGovG NRW [#193617]
Datum
8. Oktober 2020 10:14
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-8151/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 27.07.2020 auf Zugang zu Informationen zur Umsetzung des EGovG NRW Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihr Vermittlungsersuchen erst heute erhalten. Ihre Ursprungsmail wurde zunächst an ein falsches Referat weitergeleitet und ist dann auf den Weg hierhin offensichtlich "verloren gegangen". Ich bitte das Versehen zu entschuldigen. Ich habe Ihr Begehren mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Kein Nachrichtentext
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Via
Upload
Betreff
Datum
16. Oktober 2020 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage baten Sie um Dokumente zur Umsetzung des "Gesetz zur Förderung…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
Umsetzung des EGovG NRW
Datum
16. Oktober 2020 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage baten Sie um Dokumente zur Umsetzung des "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW)" (z. B. Dokumente zur Projektplanung, notwendigen Schnittstellen, benötigte Anwendungen und technische Anforderungen, Kostenplanung). Bitte beachten Sie, dass gem. §7 Abs. 2 Buchst. a Anträge abgelehnt werden sollen, wenn sich der Inhalt der Information auf den Prozess der Willensbildung innerhalb von und zwischen öffentlichen Stellen bezieht. Alle weiteren Dokumente haben wir als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Zur besseren Übersicht wurde der übersendete und hochgeladene Anhang des Landesamt für Besoldung und Versorgung NR…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Via
Briefpost
Betreff
Umsetzung des EGovG NRW
Datum
16. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Zur besseren Übersicht wurde der übersendete und hochgeladene Anhang des Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW in die einzelnen Dokumente aufgeteilt.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung der zahlreichen und sehr informativen Dokumente. Für z…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umsetzung des EGovG NRW [#193617]
Datum
18. Oktober 2020 17:45
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung der zahlreichen und sehr informativen Dokumente. Für zukünftige Antworten würde ich Sie jedoch bitten, diese nicht zusammenhängend, sondern als Einzeldokumente bereitzustellen, da dies den Umgang mit diesen erheblich vereinfacht. In Bezug auf die übersandten Dokumente habe ich noch eine Nachfrage: Die dargestellten Planungen beziehen sich mehrheitlich auf die elektronische Verwaltungsarbeit von auch im LBV vorhandenen Arbeitsabläufen. Zusätzlich gibt es jedoch auch solche, bei welchen Dokumente (z. B. Fragebogen zur Beschäftigungsaufnahme, Bezügemitteilung, Lohnsteuerbescheinigung) zwischen dem LBV, einer Behörde und einem dort Beschäftigten ausgetauscht werden. Sind hierfür zukünftig Schnittstellen zwischen den Behörden geplant, oder wird dies durch den Baustein „ersetzendes Scannen“ und papiergebundene Formulare abgebildet? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193617/

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Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in im Rahmen des Programms DVN gibt es auch einen "Baustein" - "Geschäft…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
AW: Umsetzung des EGovG NRW [#193617]
Datum
19. Oktober 2020 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Rahmen des Programms DVN gibt es auch einen "Baustein" - "Geschäftsprozessoptimierung". Hier ist aktuell ein Umsetzungsprojekt mit dem Arbeitstitel "my.NRW" in Arbeit. Dieses beinhaltet die elektronische Personalakte und somit Schnittstellen der Personalaktenführenden Dienststellen zum LBV sowie ein Beschäftigtenportal. Der genaue Funktionsumfang ist dem LBV NRW momentan nicht bekannt. Die Federführung für dieses Projekt liegt beim Ministerium der Finanzen NRW. Mit freundlichen Grüßen