Kosten der eGK für AsylbewerberInnen ab dem 1. Monat
Eine schriftliche Auskunft auf die untenstehenden Fragen. Diese beziehen sich auf diejenigen nordrhein-westfälischen Kommunen, die bis dato der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge gegen Kostenerstattung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch V beigetreten sind und die elektronische Gesundheitskarte für AsylbewerberInnen ab dem ersten Monat eingeführt haben*.
1) Wie haben sich die Behandlungskosten nach AsylbLG §§ 4 und 6 seit Einführung der elektronischen Gesundheitskarte im Vergleich zu der Zeit vor der Einführung verändert, gemittelt an der Anzahl der vom AsylbLG abgesicherten AsylbewerberInnen?
2) Wie hoch waren die Verwaltungskosten, die den Krankenkassen zur Umsetzung der genannten Leistungen erstattet wurden (Fallkostenpauschale und Gesamtkosten)?
3) Konnten durch die Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte für AsylbewerberInnen in den lokalen Sozialämtern Stellen eingespart werden?
*Meiner Kenntnis nach sind dies Alsdorf, Bocholt, Bochum, Bonn, Bornheim, Dülmen, Düsseldorf, Gevelsberg, Gladbeck, Hennef, Herdecke, Köln, Mönchengladbach, Monheim, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neukirchen-Vluyn, Recklinghausen (ab. 1.1.2019), Remscheid, Sprockhövel (bis 30.06.2018), St. Augustin, Troisdorf und Wetter.
Vielen Dank für die Auskunft!
Information nicht vorhanden
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Datum2. August 2020
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5. September 2020
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