Bewerbungskriterien für Abschleppunternehmen
Anfrage an:
Polizeipräsidium Wuppertal
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG)
Dokumente (z. B. Dienstanweisungen, Verfügungen, Richtlinien) zu Bewerbungskriterien für die Aufnahme von Unternehmen in die „Liste der privaten Abschleppunternehmen“ nach dem „Nächstgelegenenprinzip“.
Hintergrund sind die durch die Leitstellen der Polizei geführten Listen solcher Unternehmen zur Beauftragung des jeweils nächstgelegenen z. B. im Falle eines Verkehrsunfalles mit anschließender Fahruntauglichkeit des verunfallten Kraftfahrzeuges.
Anfrage erfolgreich
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Datum2. August 2020
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5. September 2020
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