„Incel-Bewegung“
Anfrage an:
Bundespolizeipräsidium
Hat die Bundespolizei bereits Informationen über die „Incel-Bewegung“ eingeholt?
Wenn ja, sieht die Bundespolizei die „Incel-Bewegung“ als Gefahr für die öffentliche Sicherheit an und welche Maßnahmen hat die Bundespolizei deswegen ggf. ergriffen?
Wenn keine Informationen vorliegen, wird die Bundespolizei in diese Richtung tätig werden?
Wäre die Bundespolizei ggf. für die Beobachtung der „Incel-Bewegung“ zuständig?
Anfrage eingeschlafen
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Datum21. August 2020
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23. September 2020
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