Diskriminierung von Behinderten bei der Beschwerdebearbeitung
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG, DSGVO, BlnDSG VwVfG
Sehr geehrte Frau Smoltczyk,
1. Auf welcher Rechtsgrundlage vergeben Sie bei eingehenden Beschwerden von Behinderten (IFG, DSGVO/BlnDSG) keine Aktenzeichen bzw. senden diese nicht zu? Bearbeiten Sie Beschwerden aufgrund des sozialen Status, einer Behinderung verzögert oder gar nicht? Wie ist das mit dem Berliner LADG vom 21.6.20 vereinbar, welches auch auf Ihre Behörde Anwendung findet?
2. Wie verhält es sich, wenn durch das Untätigsein Ihrer Behörde, sich Rechtsnachteile für die Betroffenen einstellen?
3. Gewähren Sie die Akteneinsicht in Beschwerdevorgänge bzw. senden Sie Ihre Schreiben an den Beschwerdegegner und dessen Stellungnahmen an die Betroffenen zu?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, sowie DSGVO und BLnDSG, hier § 24 Abs.6.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum15. September 2020
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17. Oktober 2020
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