Einschränkung von Rechten von Betroffenen und Diskriminierung von Behinderten im Beschwerdeverfahren
Antrag nach dem LTranspG, VIG, DSGVO
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Dieter Kugelmann,
bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. erteilen Sie Auskunft:
1. Es ist seit 16.6.20 eine Datenschutzbeschwerde gegen die MD Medicus Holding GmbH - Ärzte-Hotline der DAK Gesundheit - in Ihrer Behörde rechtshängig. Auf welcher Rechtsgrundlage hält Ihr Mitarbeiter Herr Heusel-Weiss die eingegangene Stellungnahme/Medicus der Betroffenen vor und bringt ihr damit Rechtsnachteile im sozialgerichtlichen Verfahren. Warum hält dieser, im Gegensatz zum bearbeitenden Kollegen Gröhl, seine Nachfragen an die Medicus der Betroffenen ebenfalls vor?
2. Wie ist eine verbalaggressive Hassattacke gegen die behinderte Betroffene bei deren sachlichen Nachfragen durch Herrn Heusel-Weiss mit den Antidiskriminierungsgesetzen und dem beamtenrechtlichen Neutralitätsgebot vereinbar?
3. Erstellen Ihre Mitarbeitenden Persönlichkeitsprofile über Betroffene?
4. Warum bearbeitet Ihre Behörde eine Datenschutzbeschwerde gegen den "Weissen Ring" nicht sachgerecht und lehnt auch hier jedes Tätigsein ab? Dieser Verein verlangt eine Art "Generalvollmacht" von Hilfesuchenden, zum Einholen jeglicher Informationen bei Dritten. Wird diese Generalvollmacht nicht unterschrieben, wird Hilfe versagt. Das ist weder mit dem Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" noch mit dem Datensparsamkeitsgebot vereinbar, auch nicht mit dem Grundsatz, die notwendigen Informationen vorrangig bei Betroffenen zu erheben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum15. September 2020
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17. Oktober 2020
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