Anschaffung und Unterhalt digitaler Endgeräte sind bereits im Regelsatz berücksichtigt?
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Offenen Brief an den Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis Herrn Volker Riecke ist zu lesen, dass die Widerspruchstelle des Jobcenter Märkischer Kreis durch die Mitarbeiterin F. mit der Behauptung auftritt:
„Die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II liegen nicht vor. Anschaffung und Unterhalt digitaler Endgeräte sowie von Zubehör sind bereits im Regelsatz berücksichtigt.“
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/offener-brief-an-den-geschaeftsfuehrer-des-jobcenter-maerkischer-kreis-herrn-volker-riecke_a1431015
Bedauerlicherweise finden sich weder in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/Publikationen/Downloads-Vermoegen-Schulden/evs-geld-immobilienvermoegen-schulden-2152602189004.pdf?__blob=publicationFile
noch in der kritischen Expertise des Paritätischen Hinweise, die diese Behauptung belegen.
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise-regelsatz_2020_web.pdf
Ich darf Sie bitten Ihre Kollegin hinzuzuziehen und die von ihr vorgetragene Behauptung mit überprüfbaren Fakten und Beweisen zu belegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
-
Datum25. September 2020
-
27. Oktober 2020
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!