Anschaffung und Unterhalt digitaler Endgeräte sind bereits im Regelsatz berücksichtigt?

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In einem Offenen Brief an den Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis Herrn Volker Riecke ist zu lesen, dass die Widerspruchstelle des Jobcenter Märkischer Kreis durch die Mitarbeiterin F. mit der Behauptung auftritt:
„Die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II liegen nicht vor. Anschaffung und Unterhalt digitaler Endgeräte sowie von Zubehör sind bereits im Regelsatz berücksichtigt.“
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/offener-brief-an-den-geschaeftsfuehrer-des-jobcenter-maerkischer-kreis-herrn-volker-riecke_a1431015

Bedauerlicherweise finden sich weder in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/Publikationen/Downloads-Vermoegen-Schulden/evs-geld-immobilienvermoegen-schulden-2152602189004.pdf?__blob=publicationFile

noch in der kritischen Expertise des Paritätischen Hinweise, die diese Behauptung belegen.
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise-regelsatz_2020_web.pdf

Ich darf Sie bitten Ihre Kollegin hinzuzuziehen und die von ihr vorgetragene Behauptung mit überprüfbaren Fakten und Beweisen zu belegen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Offenen Brief an d…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anschaffung und Unterhalt digitaler Endgeräte sind bereits im Regelsatz berücksichtigt? [#197831]
Datum
25. September 2020 17:04
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Offenen Brief an den Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis Herrn Volker Riecke ist zu lesen, dass die Widerspruchstelle des Jobcenter Märkischer Kreis durch die Mitarbeiterin F. mit der Behauptung auftritt: „Die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II liegen nicht vor. Anschaffung und Unterhalt digitaler Endgeräte sowie von Zubehör sind bereits im Regelsatz berücksichtigt.“ https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/offener-brief-an-den-geschaeftsfuehrer-des-jobcenter-maerkischer-kreis-herrn-volker-riecke_a1431015 Bedauerlicherweise finden sich weder in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Vermoegen-Schulden/Publikationen/Downloads-Vermoegen-Schulden/evs-geld-immobilienvermoegen-schulden-2152602189004.pdf?__blob=publicationFile noch in der kritischen Expertise des Paritätischen Hinweise, die diese Behauptung belegen. https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/expertise-regelsatz_2020_web.pdf Ich darf Sie bitten Ihre Kollegin hinzuzuziehen und die von ihr vorgetragene Behauptung mit überprüfbaren Fakten und Beweisen zu belegen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197831/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Märkischer Kreis
Kennen Sie schon JOBCENTER.DIGITAL? SURFEN STATT WARTEN Jetzt vor Ort registrieren – Online profitieren WWW.JOBCEN…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
AW: Anschaffung und Unterhalt digitaler Endgeräte sind bereits im Regelsatz berücksichtigt? [#197831]
Datum
25. September 2020 17:04
Status
Warte auf Antwort
Kennen Sie schon JOBCENTER.DIGITAL? SURFEN STATT WARTEN Jetzt vor Ort registrieren – Online profitieren WWW.JOBCENTER.DIGITAL<https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld-2> IHRE VORTEILE Formulare online ausfüllen, sicher verschicken und Bestätigung erhalten Veränderungen schnell online mitteilen Angelegenheiten egal wann, egal wo erledigen Keine Wartezeit, kein Anfahrtsstress Anträge und Dokumente im Benutzerkonto speichern Hilfe bei der Antragstellung Unterlagen ohne Umwege an den Sachbearbeiter schicken

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Jobcenter Märkischer Kreis
197831 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei mein Bescheid vom heutigen Tag. Christine Bramkamp Betriebliche Datens…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
197831
Datum
26. Oktober 2020 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
397,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei mein Bescheid vom heutigen Tag. Christine Bramkamp Betriebliche Datenschutzbeauftragte Telefon: 02371 905-243 Telefax: 02371 905-799 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Jobcenter Märkischer Kreis Dienststelle Iserlohn Friedrichstr. 59 - 61 58636 Iserlohn Internet: www.jobcenter-mk.de<http://www.jobcenter-mk.de/>