Wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen für die Hinweise für Ärztinnen und Ärzte zur Bescheinigung eines medizinischen Grundes im Rahmen der Coronaverordnung

Anfrage an: Ärztekammer Berlin

ich bitte um Offenlegung der wissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen für folgende Empfehlung/ Information an Ärzte im Rahmen der Hinweise zur Ausstellung von Attesten zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach der Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin.

1) „Menschen, die Probleme mit der Atmung haben, können jedoch, ohne in Konflikt mit der Infektionsschutzverordnung zu kommen, sowohl durch die Wahl des Stoffes der Bedeckung als auch mit einem gewissen Abstand zwischen der Bedeckung und dem Gesicht versuchen, eine möglichst geringe Beeinträchtigung ihrer Atmung zu erreichen. Notfalls kann die Bedeckung mit einem dünnen einlagigen Stoff erfolgen, der an den Seiten oder unten nicht eng anliegt.“ Hier bitte ich um die wissenschaftliche Basis, für eine solche Empfehlung und den gesundheitlichen Nutzen für die Allgemeinheit, in Abwägung zum Risiko für den Einzelnen. Insbesondere im Hinblick darauf, dass eine solche Handhabung augenscheinlich eine Verteilung von Aerosolen kaum verhindert, wenn die Maske nicht anliegt und zu dünn ist. In diesem Fall würde eine Unterschreitung des Abstands zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen auf Basis von Ihren Empfehlungen, die durch die Ärzte multipliziert werden. Zwar geben Sie als Begründung politische Entscheidungen an, jedoch kann die Politik solche Entscheidungen mangels Evidenz gar nicht treffen. Sprechen Sie eine solche im Fachbereich der Ärzteschaft aus, machen Sie sich, soweit keine Nachweise vorliegen hier grobe wissenschaftliche Fehler der Politik zu eigen, mangels sachlicher Prüfung.
2) „Nicht zuletzt ist auch zu berücksichtigen, dass Patientinnen und Patienten, die aufgrund respiratorischer Erkrankungen Schwierigkeiten bei der Atmung haben, von einer Mund-Nasen-Bedeckung gegebenenfalls in besonderem Maße selbst profitieren können. Für Patientinnen und Patienten, die durch eine Infektion mit COVID-19 einem besonderen Risiko ausgesetzt wären, könnte der mit einer Mund-Nasen-Bedeckung, besser noch mit einer medizinischen Schutzmaske, auch einhergehende gewisse Eigenschutz unter Umständen lebensrettend sein.“ Der allgemeine medizinische Konsens geht dahin, dass MNB lediglich als Fremdschutz geeignet sind. Werden hier nicht gerade Hochrisikopatienten, die durch räumliche Distanz oder Absonderung nachweislich besser geschützt wären, durch solche Anweisungen in falscher Sicherheit gewiegt und somit gerade gefährdet? Auf welche Evidenz stützt sich diese Empfehlung?
In Ihrer Email vom 24.09.2020 an Eltern für Aufklärung und Freiheit gaben Sie an: „dass die Ausübung von Grundrechten durch den Einzelnen immer dort ihre Grenzen hat, wo andere Menschen in ihren Grundrechten verletzt werden können.“ Dies ist ein Schutzrecht des Bürgers gegen den Staat, nicht primär ein Eingriffsrecht und Rechtfertigungsgrund für staatliche Maßnahmen! Um genau dies sicher zu stellen wurde eine Befreiung bei Gefährdung der eigenen Gesundheit in die Verordnung aufgenommen und die Verantwortung hierfür, in Hände der Ärzte gelegt. Um einer solchen Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es einer konkreten Wissensbasis, mindestens aber einer Evaluierung. Daher bitte ich Studien oder laufende Evaluierungen der gesetzlichen Pflicht zum folgenden Fragen mitzuteilen:
1) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Herzkreislauferkrankungen, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
2) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Bluthochdruck, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
3) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Herpes Simplex, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
4) Mundnasenbedeckung/ Masken bei CFS, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
5) Mundnasenbedeckung/ Masken bei COPD, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
6) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Asthma, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
7) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Angststörungen, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
8) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Autismus, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
9) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Posttraumatischen Belastungsstörungen, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
10) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Morbus Alzheimer, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
11) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Morbus Parkinson, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
12) Mundnasenbedeckung/ Masken unter körperlicher Belastung, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
13) Mundnasenbedeckung/ Masken bei akuten Atemwegsinfektionen, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
14) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Kindern im Grundschulalter, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
15) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Kindern während der Pupertät, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
16) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Herzkreislauferkrankungen, mögliche Akut- und Langzeitfolgen
17) Weitere hier nicht aufgeführte, aber bekannte oder mögliche Risikofaktoren

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Ärztekammer Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen für die Hinweise für Ärztinnen und Ärzte zur Bescheinigung eines medizinischen Grundes im Rahmen der Coronaverordnung [#197891]
Datum
27. September 2020 13:30
An
Ärztekammer Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Offenlegung der wissenschaftlichen Entscheidungsgrundlagen für folgende Empfehlung/ Information an Ärzte im Rahmen der Hinweise zur Ausstellung von Attesten zur Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nach der Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin. 1) „Menschen, die Probleme mit der Atmung haben, können jedoch, ohne in Konflikt mit der Infektionsschutzverordnung zu kommen, sowohl durch die Wahl des Stoffes der Bedeckung als auch mit einem gewissen Abstand zwischen der Bedeckung und dem Gesicht versuchen, eine möglichst geringe Beeinträchtigung ihrer Atmung zu erreichen. Notfalls kann die Bedeckung mit einem dünnen einlagigen Stoff erfolgen, der an den Seiten oder unten nicht eng anliegt.“ Hier bitte ich um die wissenschaftliche Basis, für eine solche Empfehlung und den gesundheitlichen Nutzen für die Allgemeinheit, in Abwägung zum Risiko für den Einzelnen. Insbesondere im Hinblick darauf, dass eine solche Handhabung augenscheinlich eine Verteilung von Aerosolen kaum verhindert, wenn die Maske nicht anliegt und zu dünn ist. In diesem Fall würde eine Unterschreitung des Abstands zu einer Gefährdung der Allgemeinheit führen auf Basis von Ihren Empfehlungen, die durch die Ärzte multipliziert werden. Zwar geben Sie als Begründung politische Entscheidungen an, jedoch kann die Politik solche Entscheidungen mangels Evidenz gar nicht treffen. Sprechen Sie eine solche im Fachbereich der Ärzteschaft aus, machen Sie sich, soweit keine Nachweise vorliegen hier grobe wissenschaftliche Fehler der Politik zu eigen, mangels sachlicher Prüfung. 2) „Nicht zuletzt ist auch zu berücksichtigen, dass Patientinnen und Patienten, die aufgrund respiratorischer Erkrankungen Schwierigkeiten bei der Atmung haben, von einer Mund-Nasen-Bedeckung gegebenenfalls in besonderem Maße selbst profitieren können. Für Patientinnen und Patienten, die durch eine Infektion mit COVID-19 einem besonderen Risiko ausgesetzt wären, könnte der mit einer Mund-Nasen-Bedeckung, besser noch mit einer medizinischen Schutzmaske, auch einhergehende gewisse Eigenschutz unter Umständen lebensrettend sein.“ Der allgemeine medizinische Konsens geht dahin, dass MNB lediglich als Fremdschutz geeignet sind. Werden hier nicht gerade Hochrisikopatienten, die durch räumliche Distanz oder Absonderung nachweislich besser geschützt wären, durch solche Anweisungen in falscher Sicherheit gewiegt und somit gerade gefährdet? Auf welche Evidenz stützt sich diese Empfehlung? In Ihrer Email vom 24.09.2020 an Eltern für Aufklärung und Freiheit gaben Sie an: „dass die Ausübung von Grundrechten durch den Einzelnen immer dort ihre Grenzen hat, wo andere Menschen in ihren Grundrechten verletzt werden können.“ Dies ist ein Schutzrecht des Bürgers gegen den Staat, nicht primär ein Eingriffsrecht und Rechtfertigungsgrund für staatliche Maßnahmen! Um genau dies sicher zu stellen wurde eine Befreiung bei Gefährdung der eigenen Gesundheit in die Verordnung aufgenommen und die Verantwortung hierfür, in Hände der Ärzte gelegt. Um einer solchen Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es einer konkreten Wissensbasis, mindestens aber einer Evaluierung. Daher bitte ich Studien oder laufende Evaluierungen der gesetzlichen Pflicht zum folgenden Fragen mitzuteilen: 1) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Herzkreislauferkrankungen, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 2) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Bluthochdruck, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 3) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Herpes Simplex, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 4) Mundnasenbedeckung/ Masken bei CFS, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 5) Mundnasenbedeckung/ Masken bei COPD, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 6) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Asthma, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 7) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Angststörungen, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 8) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Autismus, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 9) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Posttraumatischen Belastungsstörungen, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 10) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Morbus Alzheimer, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 11) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Morbus Parkinson, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 12) Mundnasenbedeckung/ Masken unter körperlicher Belastung, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 13) Mundnasenbedeckung/ Masken bei akuten Atemwegsinfektionen, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 14) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Kindern im Grundschulalter, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 15) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Kindern während der Pupertät, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 16) Mundnasenbedeckung/ Masken bei Herzkreislauferkrankungen, mögliche Akut- und Langzeitfolgen 17) Weitere hier nicht aufgeführte, aber bekannte oder mögliche Risikofaktoren
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197891 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197891/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Von
Ärztekammer Berlin
Betreff
Ihr Antrag vom 27.09.2020 (unser Zeichen: 185-20 (900))
Datum
26. Oktober 2020 17:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,0 KB


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