Fachsprachenprüfung
Thema: Fachsprachenprüfung.
1. Wie ist der Prozess zur Anmeldung zur Fachsprachenprüfung? Wird man durch das verantwortliche Amt bei der Ärztekammer angemeldet und die Ärztekammer kontaktiert den Bewerber? Bekommt man von dem verantwortlichen Amt ein Schreiben und mit diesem meldet man sich bei der Ärztekammer zwecks Anmeldung zur Fachsprachenprüfung?
2. Wie hoch sind die Kosten für die Fachsprachenprüfung?
3. Beginnt die Terminvereinbarung erst nach eingegangener Zahlung oder bereits davor?
4. Wie läuft die Terminvergabe? Bekommt der Bewerber eine Übersicht an möglichen Terminen? Kann der Bewerber seine präferierten Zeitraum angeben?
5. Mit wie viel Vorlaufzeit wird der Bewerber im durchschnitt über seinen Prüfungstermin informiert (sprich Zeitraum zwischen Terminbekanntgabe an Bewerber und Prüfungstermin)?
6. Wie lange muss ein Bewerber im durchschnitt auf einen Prüfungstermin warten (sprich Zeitraum zwischen erster Anmeldung und eigentlichen Prüfungstermin)?
7. Welches offizielles Sprachniveau muss ein Bewerber haben, um an der Fachsprachenprüfung teilzunehmen? Welche Sprachzertifikate werden dabei akzeptiert?
8. Muss der Bewerber bereits bei Anmeldung dieses Sprachniveau nachweisen oder kann dies im weiteren Vorlauf zur Fachsprachenprüfung nachgewiesen werden? Wenn ja, auf welche Art und Weise (z.B. Übermittlung offizielles Sprachzertifikat an Ärztekammer)
9. Wird dem Teilnehmer direkt im Anschluss an die Fachsprachenprüfung das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. Oktober 2020
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17. November 2020
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