Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Straße 4173430 Aalen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Landratsamt Ostalbkreis
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Alexander Schenk
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
Alexander Schenk
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Straße 4173430 Aalen [#200882]
Datum
15. Oktober 2020 16:40
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Straße 41 73430 Aalen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Alexander Schenk Anfragenr: 200882 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200882/ Postanschrift Alexander Schenk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Schenk

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Landratsamt Ostalbkreis
Sehr geehrter Herr Schenk, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.10.2020. Sie haben darin ausgeführt, dass Sie die…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Straße 4173430 Aalen [#200882]
Datum
26. November 2020 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Schenk, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.10.2020. Sie haben darin ausgeführt, dass Sie die Übersendung des Energiebedarfsausweises für den Hauptsitz der Landkreisverwaltung des Ostalbkreises (Verwaltungsgebäude Stuttgarter Straße 41 in Aalen) erbitten. Für das Nichtwohngebäude Stuttgarter Straße 41 besteht keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises, weshalb dieser nicht erstellt wurde und Ihnen nicht übersandt werden kann. Im Erdgeschoss des Verwaltungsgebäudes Stuttgarter Straße hängt der Energieausweis des Gebäudes basierend auf den tatsächlichen Verbrauchswerten aus. Es handelt sich demnach um einen Energieverbrauchsausweis, den Sie beigefügt in digitaler Form übersandt erhalten. Wenn Sie an weiteren Informationen zum Energieverbrauch der Gebäude des Ostalbkreises interessiert sind, so finden Sie diese im jährlichen Energiebericht der Landkreisverwaltung zu den Verwaltungs- und Schulgebäuden sowie den Klinikgebäuden. Die aktuellen Energieberichte sind auf www.ostalbkreis.de<http://www.ostalb… in der Rubrik Landkreis > European Energy Award, Klimaschutz, Erneuerbare Energien > Erneuerbare Energien/Energiebericht eingestellt. Die Energieberichte werden jährlich auch in unseren Gremien präsentiert. Wenn Sie Interesse an den Energieberichten der vergangenen Jahre haben, so können Sie diese im Bürgerinformationssystem bzw. Ratsinformationssystem des Ostalbkreises ebenfalls auf www.ostalbkreis.de<http://www.ostalb… unter Newsroom > Bürgerinformationssystem über die Textrecherche und das Schlagwort Energiebericht abrufen. Wir hoffen, dass wir Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet haben. Mit freundlichen Grüßen