Sehr
<< Anrede >>
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21. Januar 2021.
Mein primäres Interesse ist die Kommunikation zwischen Johannes Kahrs, Alfons Pawelczyk sowie Ole von Beust mit Mitgliedern der Senatskanzlei (inkl. Bürgermeister und Leitungspersonen der Senatskanzlei und des Personalamtes) sowie mit dem Staatsrat bzw. der Staatsrätin der Finanzbehörde. Ich verzichte somit bei dieser Anfrage auf Unterlagen zur Kommunikation mit anderen Staatsrätinnen und Staatsräten. Mein Informationsbegehren bezieht sich auch nicht auf die Sitzungsprotokolle der Hamburger Stiftung für politisch Verfolgte.
Mein Antrag auf Zugang zu Informationen vom 21.10.2020 erfüllt die Voraussetzungen des § 4 Absatz 3 Nr. 4 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Es besteht ein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Information meinerseits, dem überwiegende schutzwürdige Belange nicht entgegenstehen. Zwar steht den in meinem Antrag genannten Personen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu, dies überwiegt aber vorliegend nicht das schutzwürdige Interesse an der Information. In der Abwägung ist nicht nur mein Interesse als Antragsteller, sondern das Informationsinteresse der Allgemeinheit zu berücksichtigen, da die mit dem HmbTG bezweckte Transparenz gemäß § 1 Absatz 1 HmbTG nicht nur dem Einzelnen, sondern der Allgemeinheit insgesamt zugutekommen soll, um über die bestehenden Informationsmöglichkeiten hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. Bei sämtlichen natürlichen Personen, die Gegenstand meines Antrages sind handelt es sich ausnahmslos um gegenwärtige oder ehemalige politische Amts- und Mandatsträgerinnen sowie um politische Beamte. Die politischen Parteien, die diese Personen in Ämter und Mandate entsendet haben, haben in der Vergangenheit in unterschiedlichen Konstellationen politische Verantwortung in Hamburg getragen und werden nach allgemeiner Lebenserfahrung auch künftig zumindest in der Hamburger Bürgerschaft vertreten sein und über ihre Landeslisten auch bundespolitisch eine Rolle spielen. Für den politischen Meinungsbildungsprozess der nicht zuletzt in konkreten Wahlentscheidungen mündet ist, ist das Agieren der genannten Personen in der Vergangenheit von hohem Allgemeininteresse. Ein kritisches Hinterfragen vergangenen Regierungshandelns findet zudem nicht nur im HmbTG seinen Niederschlag, sondern auch in parlamentarischen Rechten, wie nicht zuletzt die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex Steuergeldaffäre“ in der Hamburgischen Bürgerschaft zeigt. Ein höheres Maß an Transparenz staatlichen Handelns, insbesondere auch bezüglich Pflicht- und Regelverstöße politisch verantwortlicher Personen dient dem Interesse der Allgemeinheit politische Entscheidungen für die Zukunft z.B. durch entsprechende Berücksichtigung beim Wahlverhalten zu treffen. Geleichzeitigt wird dadurch die politische Akzeptanz staatlichen Handelns und des demokratischen politischen Systems insgesamt gestärkt.
Mein Antrag erfüllt zudem die Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 HmbTG. Bezüglich der Erfordernisse an die Bezeichnung der beanspruchten Information gemäß § 11 Absatz 2 HmbTG weisen Sie auf die entsprechende Gesetzesbegründung hin (20/4466). Gemäß dem Wortlaut der Gesetzesbegründung handelt es sich bei den dort bezeichneten Bestimmtheitsanforderungen nicht um zwingende Ausschlussgründe, sondern um Regelbeispiele. Ungeachtet dessen enthält mein Antrag konkrete Angaben zu einem konkreten Zeitraum, zu konkreten Personen. Gegenstand des Antrages sollen exakt die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 21.01.2021 genannten Vorgangsarten sein. Soweit Ihrerseits weitere Angaben bzgl. Thema, Sachverhalten oder Vorfällen für erforderlich gehalten werden, ist anzumerken, dass diese ja gerade Ziel meines Antrages auf Informationszugang sind. Würde man die Bestimmtheitsanforderungen des § 11 Absatz 2 HmbTG dermaßen eng auslegen, dass man sie nur erfüllen kann, wenn man den Inhalt der begehrten Information bereits kennt, würde der in § 1 HmbTG beschriebene Gesetzeszweck vereitelt. Darüber hinaus zeigen meine bisherigen Erfahrungen mit den Themenkomplexen Cum-Ex und Wirecard, dass nicht nur die Themen der Kommunikation zwischen bestimmten Personen von Relevanz sein können, sondern auch das Ausmaß und der Umfang der Kommunikation.
Den Hinweis zu den Bearbeitungsgebühren habe ich zur Kenntnis genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Fabio De Masi
Anfragenr: 201377
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Fabio De Masi
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