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Workshop zur Auswertung des Auftaktes der Fachkonferenz

- Den genauen Text der Ankündigung des "Workshop zur Auswertung des Auftaktes der Fachkonferenz", wie er auf der Website des Base (https://www.bfe.bund.de/DE/aktuell/aktuell_list.html) erschienen ist und nun nicht mehr sichtbar ist.
- Sämtliche interne Kommunikation und Dokumente, die mit der Absage der Veranstaltung in Verbindung stehen, sowohl vor der Absage, als auch nach der Absage.
- Sämtliche Kommunikation mit dem nexus Institut, die im Zusammenhang mit der Absage der Veranstaltung steht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Den genauen Text …
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Workshop zur Auswertung des Auftaktes der Fachkonferenz [#202994]
Datum
5. November 2020 21:38
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Den genauen Text der Ankündigung des "Workshop zur Auswertung des Auftaktes der Fachkonferenz", wie er auf der Website des Base (https://www.bfe.bund.de/DE/aktuell/aktuell_list.html) erschienen ist und nun nicht mehr sichtbar ist. - Sämtliche interne Kommunikation und Dokumente, die mit der Absage der Veranstaltung in Verbindung stehen, sowohl vor der Absage, als auch nach der Absage. - Sämtliche Kommunikation mit dem nexus Institut, die im Zusammenhang mit der Absage der Veranstaltung steht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202994/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 5. November 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfre…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 5. November 2020 - Workshop zur Auswertung des Auftaktes der Fachkonferenz [#202994]
Datum
7. Dezember 2020 17:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 5. November 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Übersendung - des genauen Textes der Ankündigung des "Workshop zur Auswertung des Auftaktes der Fachkonferenz", wie er auf der Website des BASE (https://www.bfe.bund.de/DE/aktuell/aktuell_list.html) erschienen ist; - der internen Kommunikation und Dokumenten, die mit der Absage der Veranstaltung in Verbindung stehen, sowohl vor der Absage, als auch nach der Absage; - der Kommunikation mit dem nexus Institut, die im Zusammenhang mit der Absage der Veranstaltung steht. Ihre Anfrage wird - wie von Ihnen beantragt gemäß § 1 Abs. 2 IFG per E-Mail - wie folgt beantwortet: 1. Der Text zur Ankündigung der Veranstaltung lautet wie folgt: /Workshop zur Auswertung des Auftaktes der Fachkonferenz/ /Was lief gut beim Auftakt der //Fachkonferenz Teilgebiete? Was könnte verbessert werden, was können die Beteiligten für weitere Formate bei der Endlagersuche lernen? Am 25. November 2020 veranstaltet das BASE von 16.30 bis 19.00 Uhr einen Workshop zur Auswertung des Auftaktes der Fachkonferenz Teilgebiete./ /Das Standortauswahlverfahren ist als selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren angelegt. Das „nexus - Institut für Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH“ ist ein Institut für angewandte Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt auf Bürger*innenbeteiligung und mit der wissenschaftlichen Begleitung der „Fachkonferenz Teilgebiete“ beauftragt./ /Am 25. November 2020 stellt das nexus Institut die Erkenntnisse einer ersten Evaluation vor. Im Anschluss können die Teilnehmer*innen Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Verbesserung in Kleingruppen diskutieren. Der Workshop wird als digitales Format stattfinden. Die Einladung zu dem digitalen Workshop richtet sich an die angemeldeten Teilnehmer*innen der Fachkonferenz./ /Die BASE-Mitarbeiter*innen freuen sich auf Ihre Mitwirkung!/ /Die Ergebnisse der Evaluierung und des Workshops werden auf der Homepage veröffentlicht./ 2. Die interne Kommunikation verlief ausschließlich mündlich, hierzu existiert kein Schriftverkehr. 3. Die Mitteilung über die Absage der Fachkonferenz gegenüber Nexus erfolgte durch die beigefügte E-Mail. Ein weiterer schriftlicher Austausch bezüglich der Absage erfolgte nicht. Die Kommunikation mit dem nexus Institut verlief ausschließlich mündlich, per Telefon. _Hinweise zum Datenschutz:_ Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter:https://www.base.bund.de/datenschutz. _Rechtsbehelfsbelehrung:_ Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort auf meine Anfrage, aus der sich weiterer Informationsbe…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 5. November 2020 - Workshop zur Auswertung des Auftaktes der Fachkonferenz [#202994]
Datum
13. Dezember 2020 07:08
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort auf meine Anfrage, aus der sich weiterer Informationsbedarf ergibt. Ich benötige noch folgende Informationen: - Bitte senden Sie mir die "Ergebnisse der Evaluierung", wie sie Ihnen vorliegen (gemeint sind die Informationen, die laut Ankündung der Veranstaltung auf der Website erscheinen sollten). - Bitte senden Sie mir die Informationen, die Ihrer Behörde vorliegen, dass Online-Veranstaltungen von den Beschlüssen des Bundes und der Länder betroffen sind, und/oder die Informationen, die ihrer Behörde vorliegen, dass eine Absage von Online-Veranstaltungen zur Eindämmung der Pandemie beitragen kann. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202994/

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 13. Dezember 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfr…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihr Antrag vom 5. November - Workshop zur Auswertung des Auftaktes der Fachkonferenz [#202994]
Datum
13. Januar 2021 17:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 13. Dezember 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Übersendung der „Ergebnisse der Evaluierung“, wie sie dem BASE vorliegen. Ihre Anfrage wird wie folgt beantwortet: Mit der Absage des Workshops hat sich auch die Aufbereitung erster Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation verschoben. Sobald erste, qualitätsgesicherte Ergebnisse der Evaluation vorliegen, wird das BASE diese veröffentlichen. _Hinweise zum Datenschutz:_ Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE unter: https://www.base.bund.de/datenschutz. _Rechtsbehelfsbelehrung:_ Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung in Berlin erhoben werden.