Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 5. November 2020 bitten Sie in einem Antrag nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Bundesamt für die Sicherheit der
nuklearen Entsorgung (BASE) um die Übersendung
- des genauen Textes der Ankündigung des "Workshop zur Auswertung des
Auftaktes der Fachkonferenz", wie er auf der Website des BASE
(
https://www.bfe.bund.de/DE/aktuell/aktuell_list.html) erschienen ist;
- der internen Kommunikation und Dokumenten, die mit der Absage der
Veranstaltung in Verbindung stehen, sowohl vor der Absage, als auch nach
der Absage;
- der Kommunikation mit dem nexus Institut, die im Zusammenhang mit der
Absage der Veranstaltung steht.
Ihre Anfrage wird - wie von Ihnen beantragt gemäß § 1 Abs. 2 IFG per
E-Mail - wie folgt beantwortet:
1. Der Text zur Ankündigung der Veranstaltung lautet wie folgt:
/Workshop zur Auswertung des Auftaktes der Fachkonferenz/
/Was lief gut beim Auftakt der //Fachkonferenz Teilgebiete? Was könnte
verbessert werden, was können die Beteiligten für weitere Formate bei
der Endlagersuche lernen? Am 25. November 2020 veranstaltet das BASE von
16.30 bis 19.00 Uhr einen Workshop zur Auswertung des Auftaktes der
Fachkonferenz Teilgebiete./
/Das Standortauswahlverfahren ist als selbsthinterfragendes und
lernendes Verfahren angelegt. Das „nexus - Institut für
Kooperationsmanagement und interdisziplinäre Forschung GmbH“ ist ein
Institut für angewandte Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt auf
Bürger*innenbeteiligung und mit der wissenschaftlichen Begleitung der
„Fachkonferenz Teilgebiete“ beauftragt./
/Am 25. November 2020 stellt das nexus Institut die Erkenntnisse einer
ersten Evaluation vor. Im Anschluss können die Teilnehmer*innen
Möglichkeiten der Weiterentwicklung und Verbesserung in Kleingruppen
diskutieren. Der Workshop wird als digitales Format stattfinden. Die
Einladung zu dem digitalen Workshop richtet sich an die angemeldeten
Teilnehmer*innen der Fachkonferenz./
/Die BASE-Mitarbeiter*innen freuen sich auf Ihre Mitwirkung!/
/Die Ergebnisse der Evaluierung und des Workshops werden auf der
Homepage veröffentlicht./
2. Die interne Kommunikation verlief ausschließlich mündlich, hierzu
existiert kein Schriftverkehr.
3. Die Mitteilung über die Absage der Fachkonferenz gegenüber Nexus
erfolgte durch die beigefügte E-Mail. Ein weiterer schriftlicher
Austausch bezüglich der Absage erfolgte nicht. Die Kommunikation mit dem
nexus Institut verlief ausschließlich mündlich, per Telefon.
_Hinweise zum Datenschutz:_
Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und
Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und
Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür
bildet Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e)
Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3
Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Verwaltung
von Schriftgut geltenden Vorgaben der Dienstanweisung für das Bearbeiten
und Verwalten von Schriftgut und für den Schriftverkehr im BASE
gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz und über Ihre
Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BASE
unter:
https://www.base.bund.de/datenschutz.
_Rechtsbehelfsbelehrung:_
Gegen diesen Bescheid kann binnen eines Monats ab Bekanntgabe
Widerspruch beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
in Berlin erhoben werden.