Anweisungen zur Duldung des Parkens auf Gehwegen
- Anweisungen an Polizeibedienstete das Parken auf Gehwegen zu dulden soweit auf dem Gehweg genügend Platz zum durchkommen verbleibt. (Sowie hierbei wenn möglich eine Konkretisierung, der Angabe "genügend".)
Meine Anfrage fußt auf der Aussage der Streifenwagenbesatzung 17/2 am heutigen Vormittag, welche mir mitteilte, dass es eine solche Anweisung gebe, auch wenn das Parken auf dem Gehweg nicht durch entsprechendes VZ gemäß StVO zugelassen ist.
Ergebnis der Anfrage
solch eine Anweisung gibt es nicht und darf es natürlich auch nicht geben.
Die Streifenwagenbesatzung hat Unsinn erzählt.
Information nicht vorhanden
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Datum13. November 2020
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15. Dezember 2020
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