Kontrolle des freizeitlichen Grenzverkehres Baden-Württemberg-Schweiz zur Verhinderung der Corona-Virus-Ausbreitung
die Unterlagen, Anweisungen, Erläuterungen, Handlungsempfehlungen an untergeordnete Behörden - insbesondere Polizeien - zur, seit dem 12.12. geltenden, Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 hinsichtlich des freizeitlichen, nicht-gewerbsmäßigen Grenzverkehrs von Privatpersonen in die Schweiz.
Hintergrund:
Da die Schweiz insbesondere ihre Gaststätten weiterhin offen lässt, ist davon auszugehen, dass Personen im Grenzgebiet wie Lörrach, Weil am Rhein, Konstanz ihr Feierabendbier dort trinken oder sich bspw. an Glühweinständen einfinden.
Eine dortige mögliche Infektion würde nach Baden-Württemberg hineingetragen werden und könnte die Infektionsschutzmaßnahmen konterkarieren. Es ist ebenso wahrscheinlich, dass dadurch weiterhin Personen im erheblichen Maße infiziert, krank und hospitalisiert werden, im schlimmsten Fall sterben.
Information nicht vorhanden
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Datum14. Dezember 2020
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16. Januar 2021
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