Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW
S. 8 http://www.verbraucherzentrale.nrw/media228119A.pdf "Die Beratung für Bürgerinnen und Bürger zur Beitragspflicht - durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW für 2013 und 2014 besiegelt - verzeichnete gerade zu Jahresbeginn eine besonders rege Nachfrage."
Diese Vereinbarung wird nirgendwo veröffentlicht, obwohl sie den Bereich der öffentlichen Abgaben (Rundfunkbeiträge) regelt. Diese Situation verstoßt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz: 1. Information, die einen direkt betrifft, wird nicht veröffentlicht. 2. Erschwerend hinzu kommt, dass Verbraucherzentrale NRW selbst Rundfunkbeitragsschuldner ist und selbst Rundfunkbeiträge zahlt. Somit berät und sogar rechtlich vertritt ein Beitragsschuldner (Verbraucherzentrale NRW) einen anderen Beitragsschuldner (Bürger) gegenüber WDR. Da aber Beitragsforderungen auf die Anzahl der Beitragsschuldner aufgeteilt werden, hat die Verbraucherzentrale NRW als Beitragschuldner direkten Nutzen, die Anzahl der Beitragsschuldner nicht zu reduzieren. Damit die Anzahl der Beitragsschuldner nicht sinkt, Beiträge auf mehrere Schulter verteilt werden und Verbraucherzentrale NRW als Beitragschuldner somit weniger Rundfunkbeiträge zahlt.
Bitte schicken Sie mir diese Vereinbarung.
Bitte überprüfen Sie die Verbraucherzentrale NRW auf Einhaltung der Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Information nicht vorhanden
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Datum16. März 2017
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19. April 2017
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- Betreff
- Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW [#20701]
- Datum
- 16. März 2017 15:03
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- Oberlandesgericht Düsseldorf
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- Oberlandesgericht Düsseldorf
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- Datum
- 16. März 2017 15:04
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- Oberlandesgericht Düsseldorf
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- Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017
- Datum
- 24. März 2017 08:01
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 [#20701]
- Datum
- 29. März 2017 14:20
- An
- Oberlandesgericht Düsseldorf
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- Oberlandesgericht Düsseldorf
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- Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017
- Datum
- 3. April 2017 09:05
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- AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 [#20701]
- Datum
- 3. April 2017 10:58
- An
- Oberlandesgericht Düsseldorf
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- Vermittlung bei Anfrage „Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW“ [#20701]
- Datum
- 3. April 2017 11:01
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Betreff versteckt
- Datum
- 3. April 2017 14:39
- Status
- Warte auf Antwort
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 6. April 2017 10:14
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Betreff
- Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017
- Datum
- 18. April 2017 08:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 [#20701]
- Datum
- 18. April 2017 16:30
- An
- Oberlandesgericht Düsseldorf
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