Zuwendungen von LOTTO Baden-Württemberg
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die verschiedenen LOTTO-Gesellschaften finanzieren bundesweit vor allem die Kunst-und Kulturindustrie.
Daher bitte ich um Transparenz über Zuwendungen der Lotto-gesellschaft an die Staatliche Hochschule für Gestaltung Karlsruhe in den vergangenen Jahren 2018 und 2019 sowie – voraussichtlich, schätzungsweise – auch für das laufende, mittlerweile ja nahezu abgeschlossene Jahr 2020. Öffentliche Kunstinstitutionen wie Ihre, sollten grundsätzlich ein Veröffentlichungsinteresse über jegliche Spenden, Zuwendungen und mäzenatische Schenkungen hegen, um intern und extern Transparenz darüber herzustellen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum26. Dezember 2020
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30. Januar 2021
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