Umgang mit blockierten Rettungswegen
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe in der Nacht vom 11.12 auf den 12.12.2020 festgestellt, dass in der Mainzer Neustadt, in der Leibnizstraße ggü. der Goetheschule die Rettungswege durch geparkte Fahrzeuge blockiert waren. Da die Feuerwehr bereits bei einem Einsatz am 21.11.2020 – ebenfalls durch ein Fahrzeug an genau dieser Stelle behindert wurde – musste ich befürchten, dass dies wieder passieren könnte. Da die sonst dafür zuständige Verkehrsüberwachung der Stadt Mainz zu der Uhrzeit nicht mehr erreichbar war habe ich gegen 00:15 Uhr den Notruf 110 über die Situation informiert. Der Mitarbeiter am Telefon versprach, dass sich darum gekümmert werde.
Umso verwunderter war ich also, als ich am nächsten Tag wieder dort vorbei kam und das betreffende Fahrzeug noch immer dort stand.
Da ich über das Kontaktformular der Polizei Mainz bislang keine Antwort bekommen habe möchte ich Sie auf diesem Wege noch einmal bitten mir folgende Informationen zukommen zu lassen:
1. Das Protokoll des genannten Notrufes.
2. Eine Aufstellung der im Rahmen des genannten Notrufes eingeleiteten Maßnahmen und die dazugehörigen Berichte der beteiligten Beamten.
3. Interne Dienstanweisungen im Zusammenhang mit blockierten Rettungswegen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum30. Dezember 2020
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2. Februar 2021
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