Energiebedarfsausweis für Gebäude: Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Störck-Gymnasium
Liebfrauenstraße 1
88348 Bad Saulgau

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    13. April 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Störck-Gymnasium (Bad Saulgau) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau [#211953]
Datum
8. Februar 2021 19:42
An
Störck-Gymnasium (Bad Saulgau)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 211953 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Störck-Gymnasium (Bad Saulgau)
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Dienstag, 9. Februar 2021 12:25 An: Sekretariat-…
Von
Störck-Gymnasium (Bad Saulgau)
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau [#211953]
Datum
9. Februar 2021 12:28
Status
Warte auf Antwort
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Antragsteller/in Gesendet: Dienstag, 9. Februar 2021 12:25 An: Sekretariat-1 Betreff: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau [#211953] Sehr geehrteAntragsteller/in die Schule ist für den Enegieausweis nicht zuständig. Sie können sich gerne an den Schulträger wenden. Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau <<E-Mail-Adresse>> www.stoerckgymnasium.de Tel.:07581-48737-0 Fax:07581-48737-111 Der Inhalt dieser Email ist ausschließlich für den/die bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser Email oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser Email unzulässig ist. Wir bitten Sie sich in diesem Fall mit dem Absender der Email in Verbindung zu setzen.  
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Fall bitte ich um die Weiterleitung meiner Anfrage gemäß § 4 Abs. 3 UIG …
An Störck-Gymnasium (Bad Saulgau) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau [#211953]
Datum
9. Februar 2021 13:10
An
Störck-Gymnasium (Bad Saulgau)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in diesem Fall bitte ich um die Weiterleitung meiner Anfrage gemäß § 4 Abs. 3 UIG an den Schulträger. Herzlichen Dank dafür. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 211953 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Störck-Gymnasium (Bad Saulgau)
Hallo Antragsteller/in diese Anfrage müssen Sie selber tätigen. Gruß
Von
Störck-Gymnasium (Bad Saulgau)
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau [#211953]
Datum
10. Februar 2021 08:35
Status
Warte auf Antwort
Hallo Antragsteller/in diese Anfrage müssen Sie selber tätigen. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Sehr gerne wende ich mich mit meiner weiteren …
An Störck-Gymnasium (Bad Saulgau) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau [#211953]
Datum
13. Februar 2021 15:04
An
Störck-Gymnasium (Bad Saulgau)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre zügige Antwort. Sehr gerne wende ich mich mit meiner weiteren Anfrage an Ihren Schulträger. Da die Schulträgerschaft aber nicht immer pauschal beim Land sondern auch mal gerne mal von Fall zu Fall bei Kreis oder Kommune liegt, bitte ich um Benennung Ihres Schulträgers mit vollständiger Kontaktadresse. Herzlichen Dank ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211953/
Störck-Gymnasium (Bad Saulgau)
Hallo Antragsteller/in der Schulträger ist die Stadt Bad Saulgau.
Von
Störck-Gymnasium (Bad Saulgau)
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau [#211953]
Datum
18. Februar 2021 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in der Schulträger ist die Stadt Bad Saulgau.
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UVwG: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau [#211953]
Datum
24. Februar 2021 10:37
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG: Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Störck-Gymnasium Liebfrauenstraße 1 88348 Bad Saulgau Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 211953 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Störck-Gymnasium (Bad Saulgau)
Ihre Anfrage vom 24.02.2021 Sehr [geschwärzt], Ich darf den Eingang Ihrer Anfrage auf Verbrauchsdaten unseres Gym…
Von
Störck-Gymnasium (Bad Saulgau)
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.02.2021
Datum
10. März 2021 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Ich darf den Eingang Ihrer Anfrage auf Verbrauchsdaten unseres Gymnasiums bestätigen. Das von Ihnen zitierte UmweltinformationsG (UIG) gilt nur für bundesunmittelbare Behörden. Insoweit kann daraus kein Anspruch abgeleitet werden. Auch aus dem GebäudeenergieG (GEG) ist dieser Anspruch aktuell nicht ableitbar. Die Kommunen sind allerdings nach § 24 UvWG des Landes aufgerufen, Daten zur Verfügung zu stellen. Der Vorschrift lässt sich hier eine Gebäudescharfe Datenabgrenzung nicht entnehmen. Zudem liegen für Altgebäude idR auch keine Energieausweise vor. Wir haben jedoch intern einen Energiebericht für unsere Gremien, der Ende 2020 mit den Daten des Jahres 2019 vorgestellt wurde. Die Daten 2020 sind noch nicht abschließend aufbereitet. Für das angefragte Objekt kann ich Ihnen jedoch aus diesem Bericht die Daten für das Gymnasium in Bad Saulgau ableiten: Das Gebäude des Störck-Gymnasiums wird über eine Nahwärmeversorgung unter BHKW-Einsatz und Gas- Spitzenkesseln versorgt. Die Verbrauchsdaten der Vorjahre: Wärmeverbrauch kWh/a (witterungsbereinigt) Störck Gymnasium 2018: 590.272 2019: 594.921 Stromverbrauch kWh/a Störck Gymnasium 2018: 100.706 2019: 93.977 Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Wir weisen darauf hin, dass abhängig vom Ermittlungsaufwand entsprechende Abfragen lt.§ 24 UvWG gebührenpflichtig sein können. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Stadtverwaltung Bad Saulgau Oberamtei 11 88348 Bad Saulgau [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [[geschwärzt]] Die Stadt Bad Saulgau nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Details finden Sie unter https://www.bad-saulgau.de/de/datenschutz/ Der Inhalt dieser eMail ist ausschliesslich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser eMail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veroeffentlichung, Vervielfaeltigung oder Weitergabe des Inhalts dieser eMail unzulaessig ist. Wir bitten Sie sich in diesem Fall mit dem Absender der eMail in Verbindung zu setzen.