Sehr
Antragsteller/in
Ihre Nachfrage vom 13.03.2021 zu der im Betreff genannten Informationsfreiheitsanfrage vom 11.02.2021 wurde mir heute zur Bearbeitung übermittelt.
Zu Ihrer Anfrage möchte ich Ihnen nachfolgendes mitteilen:
- laut Artikel der Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH (
https://www.skverlag.de/rettungsdienst/…) existiert eine Pflicht bei Neubau von Sportstätten diese mit sogenannten AEDs (Automatisierter externer Defibrillator) auszustatten.
Für den Neubau von Sportanlagen gelten im Land Berlin die Vorgaben des Planungshandbuches Fachraum Sport für Sporthallen und analog für Sportfunktionsgebäude auf ungedeckten Sportanlagen:
https://www.berlin.de/schulbau/neubau/planungsvorgaben/planungshandbuch-fr-sport.pdf Demnach müssen bei Neubauvorhaben Erste-Hilfe-Räume grundsätzlich mit einem Defibrillator ausgestattet sein. Bei der sportbaufachlichen Abnahme von Sportanlagen zur Nutzungsfreigabe durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist dies ein maßgeblicher Prüfpunkt.
Wie in dem von Ihnen zitierten Artikel aus dem Internet von der Stumpf + Kossendey Verlagsgesellschaft mbH dargestellt, wurde von meinem Amtsvorgänger, Herrn Bernd Wolff, seinerzeit in Kooperation mit dem Landessportbund Berlin (LSB) angeregt, alle Sportstätten im Land Berlin mit automatisierten externen Defibrillatoren (AED) auszustatten und zumindest über das vorgenannte Planungshandbuch für Neubauvorhaben im Sportbereich einen verbindlichen Handlungsrahmen im Benehmen mit der Senatsschulverwaltung definiert .
- bitte senden Sie mir die dazu geltenden Gesetze/Rechtsvorschriften zu (Link per Mail ausreichend)
Konkrete Gesetze/ Rechtsvorschriften, die eine Verpflichtung zur Ausstattung von Sportstätten im Rahmen eines Neubaus beinhalten, existieren nicht.
- Anzahl der im öffentlichen Raum durch den Berliner Senat angeordneten/geförderten AEDs und deren Standort
Eine amtliche Statistik zur Anzahl der im öffentlichen Raum durch den Berliner Senat angeordneten/geförderten AEDs und deren Standort wird hier nicht geführt.
In Zusammenarbeit zwischen Arbeiter-Samariter-Bund, der Berliner Feuerwehr, dem LSB und weiteren Partnern wurde im Rahmen eines Projektes zum Welt-Herz-Tag am 29.09.2015 die Internetseite
https://www.berlin-schockt.de/start/ online gestellt. Auf dieser Seite können im Land Berlin Betreiber von AED´s deren Standort erfassen und damit öffentlich sichtbar machen. Die erfassten Standorte sind in einer interaktiven Karte dagestellt.
Ebenso wird über diese Internetseite eine kostenlose Notfall-App bereitgestellt, über welche direkt ein Notruf abgesetzt werden kann und das nächste verfügbare AED-Gerät angezeigt. Zudem werden die wichtigsten Erste Hilfe Maßnahmen dargestellt.
Da zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen hier keinerlei Verwaltungsakten geführt werden, werte ich Ihre Anfrage als „normale“ Bürgeranfrage, welche nach § 2 Abs. 1 des Berliner Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) gebührenfrei ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und Sie mit der Verfahrensweise einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen