SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - Tragen von Masken auch für Grundschüler:innen

in den Empfehlungen der DGUV steht seit kurzem folgendes:
"Mund-Nase-Bedeckung
Im Zeitraum bis zum 15. März 2021 (Geltungsbereich der Corona-ArbSchV) empfehlen wir:
Ersatz der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) durch mindestens Mund-Nase-Schutz (MNS)
Tragen von Masken auch für Schülerinnen und Schülern in Grundschulen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann."
(Quelle: https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp)

Aus der FAQ-Liste, Frage 2 (Stand: 2.12.20) geht hervor, dass für Grundschüler:innen MNB (resp. MNS) nicht empfohlen sind:
"Kinder in der Grundschule tragen nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht wesentlich zur Verbreitung von SARS-CoV-2 bei. Zudem werden sie im Klassenverbund unterrichtet, was eine ggf. notwendige Nachverfolgung von Infektionsketten vereinfacht. Leider können viele Kinder in diesem Alter die MNB nicht entsprechend den Hygienevorgaben handhaben. Das nicht sachgerechte An- und Ablegen der MNB kann demzufolge eine Infektionsgefahr darstellen und würde vermutlich eher zu einer höheren Ansteckung beitragen. Verbindliche Regelungen hierzu treffen allerdings die zuständigen Landesbehörden."

Bitte legen Sie alle Dokumente (behördliche Anweisungen, wissenschaftlichen Studien oder Stellungnahmen etc.) offen, die zu der o.g. Angabe "Tragen von Masken auch für Schülerinnen und Schülern in Grundschulen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann" bis aktuell 15.03.21 inklusive der Abwägung von Nutzen und Risiken geführt haben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2021
  • Frist
    18. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: in den Empfehlungen der DG…
An Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - Tragen von Masken auch für Grundschüler:innen [#212863]
Datum
16. Februar 2021 18:08
An
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in den Empfehlungen der DGUV steht seit kurzem folgendes: "Mund-Nase-Bedeckung Im Zeitraum bis zum 15. März 2021 (Geltungsbereich der Corona-ArbSchV) empfehlen wir: Ersatz der Mund-Nase-Bedeckung (MNB) durch mindestens Mund-Nase-Schutz (MNS) Tragen von Masken auch für Schülerinnen und Schülern in Grundschulen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann." (Quelle: https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp) Aus der FAQ-Liste, Frage 2 (Stand: 2.12.20) geht hervor, dass für Grundschüler:innen MNB (resp. MNS) nicht empfohlen sind: "Kinder in der Grundschule tragen nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht wesentlich zur Verbreitung von SARS-CoV-2 bei. Zudem werden sie im Klassenverbund unterrichtet, was eine ggf. notwendige Nachverfolgung von Infektionsketten vereinfacht. Leider können viele Kinder in diesem Alter die MNB nicht entsprechend den Hygienevorgaben handhaben. Das nicht sachgerechte An- und Ablegen der MNB kann demzufolge eine Infektionsgefahr darstellen und würde vermutlich eher zu einer höheren Ansteckung beitragen. Verbindliche Regelungen hierzu treffen allerdings die zuständigen Landesbehörden." Bitte legen Sie alle Dokumente (behördliche Anweisungen, wissenschaftlichen Studien oder Stellungnahmen etc.) offen, die zu der o.g. Angabe "Tragen von Masken auch für Schülerinnen und Schülern in Grundschulen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann" bis aktuell 15.03.21 inklusive der Abwägung von Nutzen und Risiken geführt haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212863/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQ…
An Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - Tragen von Masken auch für Grundschüler:innen [#212863]
Datum
18. März 2021 07:18
An
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - Tragen von Masken auch für Grundschüler:innen“ vom 16.02.2021 (#212863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212863/
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Betreff
AW: SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - Tragen von Masken auch für Grundschüler:innen [#212863]
Datum
18. März 2021 07:18
An
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - Tragen von Masken auch für Grundschüler:innen“ vom 16.02.2021 (#212863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212863/
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
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Betreff
Datum
18. März 2021 17:31
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - T…
An Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Details
Von
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Betreff
AW: SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - Tragen von Masken auch für Grundschüler:innen [#212863]
Datum
8. Mai 2021 21:25
An
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
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Sehr [geschwärzt], meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - Tragen von Masken auch für Grundschüler:innen“ vom 16.02.2021 (#212863) wurde von Ihnen in nicht zufriedenstellender Weise beantwortet. Zwar geben Sie an, dass Sie aus "präventiven" Erwägungen diese Empfehlung getroffen haben. Aber aufgrund welcher wissenschaftlichen Basis die Empfehlung beruht und warum diese nicht aufgehoben wurde, wo sich inzwischen ergeben hat, dass keine größere Gefährdungslage für die Bevölkerung durch die z.B. britische Mutationen bestehen, erklären Sie nicht. Bitte informieren Sie mich konkreter, auf welcher wissenschaftlichen Basis die DGUV die Entscheidung konkret getroffen hat bzw. aufrecht erhält. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 212863 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Betreff
AW: SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - Tragen von Masken auch für Grundschüler:innen [#212863]
Datum
8. Mai 2021 21:25
An
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Status
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „SARS-CoV-2 Schutzstandard für Schulen "FAQs" - Tragen von Masken auch für Grundschüler:innen“ vom 16.02.2021 (#212863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 52 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212863/