Kommunales Unternehmen "Eberwerk" - Ergänzende Nachfrage
Die Antwort der Gemeinde zur ersten Anfrage betreffend das Kommunale Unternehmen "Eberwerk" wirft einige ergänzende Nachfragen auf, um deren Beantwortung auf der Rechtsgrundlage des Art. 39 BayDSG, des BayUIG und des BayPrG gebeten wird:
Vorbemerkung:
Die Gemeinde schreibt zu Frage 3, dass in 2018 ca. 9800 EUR und im Jahr 2019 ca. 13000 EUR an die Gemeinde ausgeschüttet wurden. Gleichzeitig
schreibt die Gemeinde zu Frage 4, dass angeblich keine Verzinsung erfolgt wäre.
Hingegen errechnet sich bei einer Ausschüttung von 9800
bzw. 13000 EUR bezogen auf die angegebene Einlagehöhe von 652.960
EUR eine Verzinsung von nur 1,5% bzw. knapp 2%.
Da das Eberwerk jedoch für den Erwerb der Anteile des Stromnetzes
über das Ebernetz weitere 11,5 Mio an Krediten aufnehmen mußte, wobei
auf Kirchseeon anteilig ein Betrag in etwa gleicher Höhe wie die
Einlage entfällt, wäre die Verzinsung des auf Kirchseeon entfallenden
Kapitals im Eberwerk nur ca. 0,75% bzw. 1%.
Dazu die Fragen:
a) Welche Verzinsung wurde dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit bei
der Beschlußfassung über den Erwerb des Stromnetzes von den
Initiatoren im LRA EBE und von Bürgermeister Ockel versprochen ?
b) Wie hoch ist der bilanzielle Verlust für die Gemeinde, wenn für
das eingesetzte Kapital die in den Haushalten der beiden Jahre 2018
und 2019 üblichen kalk. Zinssätze angesetzt werden?
c) Ist es zutreffend, dass die vom Ebernetz an das Eberwerk
ausgeschütteten, aus den Netzentgelte stammenden Einnahmen aufgrund
der Bestimmungen der BNetzA künftig geringer ausfallen werden, siehe
das Schreiben des Eberwerk-GF Dr. Henle an den Bundeswirtschaftsminister? Wird daher erwartet, dass die anteiligen Ausschüttungen des Eberwerk an die Gde K. in den kommenden Jahren vrsl. geringer ausfallen werden und womöglich nicht mal mehr die Kreditzinsen, geschweige denn die
Tilgungen, gedeckt werden können?
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Februar 2021
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19. März 2021
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