Zahlen zu den Verantwortlichen, die das SDM bereits umgesetzt haben
Im 39. Tätigkeitsbericht des ULD Schleswig-Holsteins heißt es im Kap. 06 auf Seite 82 zum SDM (Standard-Datenschutzmodell; Link: https://www.datenschutzzentrum.de/tb/tb39/kap06.html#622):
"Drei Institutionen haben sich für die Umsetzung von Datenschutzanforderungen mithilfe des SDM ausgesprochen: Die DSK hat in ihrer 98. Konferenz am 19.11.2019 ohne Gegenstimme die Anwendung des SDM-V2b bei Prüfungen und Beratungen empfohlen. Der IT-Planungsrat – ein politisches Steuerungsgremium von Bund und Ländern (vgl. Art. 91c
GG), das deren Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik regelt – hat in dem Beschluss 2020/6 auf der 31. Sitzung am 25.03.2020 das SDM für die Planung, Anwendung und den Betrieb von personenbezogenen Verarbeitungen empfohlen. Ebenso verweist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Rahmen der Modernisierung des Bausteins CON.2 „Datenschutz“ bei der Umsetzung von operativen Datenschutzanforderungen deutlich auf das SDM."
Bitte teilen Sie mir mit - nach Möglichkeit auch aufgeschlüsselt nach Branche, Rechtsform - wie viele Verantwortliche in Deutschland das SDM in einer der bisher verabschiedeten Fassungen bereits umgesetzt haben.
Information nicht vorhanden
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Datum2. April 2021
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8. Mai 2021
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