A IV 5
Az 90-15-20/21-0006
7104
Bezüge:
1. Ihre Bürgeranfrage vom 3. Mai 2021
2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1591 vom 6. Mai 2021
Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Bürgeranfrage. Sie baten um Beantwortung der Frage,
ob das "Bundesverteidigungsministerium den Kauf weiterer Airbus H 145
Helikopter, und wenn ja zu welchem Zweck und in welcher Version plant".
Hierzu kann ich Ihnen den Bezug 2. ergänzend mitteilen.
Die Bundeswehr setzt Hubschrauber der Produktfamilie Airbus H 145 bereits
in der zivilen (H 145) als auch in der militärisch angepassten Variante (H
145 M) ein und hat mit beiden positive Erfahrungen gesammelt. Für diese
Klasse der sog. "Leichten Hubschrauber" besteht im Grundsatz weiterer
Bedarf.
Zur Bedarfsdeckung ist die Bundeswehr an den gesetzlichen Rahmen gebunden.
Aus diesem Grund wird im Bedarfsfall das konkrete Hubschraubermuster zur
Abdeckung der benötigten Fähigkeiten im Wettbewerb zwischen verschiedenen
Anbietern und Produkten am Markt ermittelt. Eine Produktvorgabe für Airbus
H 145 besteht nicht. Vor diesem Hintergrund ist aktuell die Übermittlung
weiterführender Informationen, beispielsweise zu möglichen Versionen,
nicht möglich.
Im Auftrag
Linne
TRDir
____________________________________________________________
Alexander Linne
____________________________________________________________
A IV 5
Bundesministerium der Verteidigung
Fontainengraben 150, 53123 Bonn
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Internet:
https://www.bmvg.de
######################################################################################
Von:
Antragsteller/in
<<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 03.05.2021 14:10
Betreff: Kauf weitere H145 Helikopter für die Bundeswehr [#219717]
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
plant das Bundesverteidigungsministerium den Kauf weiter Airbus H145
Helikopter, und wenn ja zu welchem Zweck und in welcher Version?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des
Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne
des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung
der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein,
möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu
erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um
eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den
anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht
berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich
gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich,
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist
nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist
informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich
widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne
Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung
der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre
Mühe!
Mit freundlichen Grüßen