Kostenloser antikörper-Test und PCR-Test
ich war den Symptomen nach mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit leicht an Covid erkrankt, habe die Infektion aber erfolgreich selbst mit Amantadin behandelt. Gemäß den geltenden Anordungen hatte ich mich zudem in Quarantäne begeben. Nun bin ich genesen und gesund. Leider wurde mir von den Teststationen mitgeteilt, das dort nur Antikörper-Schnell-Tests durchgeführt werden, welche nicht als Nachweis zur Wiedererlangung der Grundrechte geeignet sind. Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass ich als Genesener ohne erneute Symptome die Kosten selber tragen müsse. Das BVerfG hat die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseingriffe ohne Feststellungen zur Sache, nur mit der Fürsorgepflicht der "Volksgesundheit" begründet. Eine "Erkaufen" von Freiheitsrechten, d.h. das Tragen von Kosten zum Wiedererlangung von Grundrechten ist davon nicht abgedeckt.
Bitte teilen Sie mir mit, welche Regelungen sie getroffen haben, um den Nachweis mittels PCR in meinen Wohnbezirk regelmäßig und kostenfrei für Genesene ohne PCR-Test während der Infektion durchzuführen. Aufgrund der Dringlichkeit setze ich Ihnen dafür eine Frist von 5 Tagen.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. Mai 2021
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12. Juni 2021
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