Sehr Antragsteller/in
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.06.2021 (Az. 2.13.04/0003#0245), zu welcher wir Ihnen das Folgende mitteilen:
Die von Ihnen begehrten amtlichen Informationen liegen dem RKI nicht vollständig vor. Die Daten aus der Datenspende liegen teilweise noch nicht vollständig vor und/oder sind noch nicht aufgearbeitet. Eine abschließende datenschutzrechtliche Freigabe ist ferner derzeit noch nicht erfolgt. Das von Ihnen in Ihrer Anfrage vom 04.06.2021 angesprochene YouTube-Video stützt sich auf nur vorläufige Daten, welche dem RKI nicht als Rohdaten, sondern nur in Form des im Video präsentierten Ergebnisses vorliegen. Die vollständige Veröffentlichung der Ergebnisse ist jedoch für die kommenden Wochen und Monate geplant, sobald diese vorliegen. Im Einzelnen:
* Die umfangreichend PPA(Privacy-Preserving Analytics)-Daten liegen dem RKI noch nicht vollständig vor, sollen aber - sobald dies der Fall ist - voraussichtlich bis Ende August über ein GitHub-Repository bereitgestellt werden.
* Auch die EDUS(Event-Driven-User-Survey)-Daten sollen in den kommenden Wochen, voraussichtlich bis Mitte August, über ein GitHub-Repository bereitgestellt werden.
* Die CWA(Corona-Warn-App)-Backend Daten sollen in den kommenden Wochen, voraussichtlich bis Ende August, über ein GitHub-Repository bereitgestellt werden.
* Die CWA-Store Daten sollen ebenfalls in den kommenden Wochen, voraussichtlich bis Ende September, über ein GitHub-Repository bereitgestellt werden.
Sofern die Daten aus der Datenspende entsprechend aufgearbeitet wurden und somit die Ergebnisse der Datenspende, welche in der Corona-Warn-App (CWA) Version 1.13[1] im März 2021 eingeführt wurde, vorliegen, werden diese Ergebnisse im Science Blog veröffentlicht. Diesen können Sie abrufen unter:
https://www.coronawarn.app/de/science/2021-06-15-science-blog-1/
Die entsprechenden anonymisierten, aggregierten Daten, welche zur Erstellung der veröffentlichten Graphen und Animationen im o.g. Science Blog verwendet wurden, finden Sie im Anhang dieser E-Mail als CSV-Datei. Hinsichtlich der Daten, welche der Animation zugrunde liegen, weisen wird darauf hin, dass die Anzahl der gewarnten Personen sich nur auf diejenigen Personen bezieht, die der CWA-Datenspende zugestimmt und auch einen Landkreis angegeben haben.
Eine darüber hinausgehende Aufarbeitung liegt dem Robert Koch-Institut nicht als amtliche Information im Sinne von §§ 1 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 IFG vor. Ein Anspruch auf die Beschaffung oder Aufbereitung bestimmter Informationen folgt aus dem IFG nicht. Ebenso ergibt sich aus der objektiven Pflicht des RKI zur Information der Öffentlichkeit im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 4 Abs. 4 Gesetz über Nachfolgeeinrichtungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA-Nachfolgegesetz) in Verbindung mit § 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) kein solcher Informationsbeschaffungsanspruch.
§ 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind, mangels Bezug Ihrer Anfrage auf Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG bzw. Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG, nicht einschlägig.
Mit freundlichen Grüßen