Sehr << Antragsteller:in >>
bezugnehmend auf Ihren o.g. Antrag bitten wir unsere verspätete Rückmeldung zu entschuldigen und danken für Ihre Geduld. Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Ihr Antrag vom 03.10.2021 bezieht sich auf den Informationszugang zu den "Ergebnissen der Datenspende, welche in der Corona-Warn-App (CWA) Version 1.13[1] im März 2021 eingeführt wurde", mithin auf diejenigen Informationen / Daten, die im Rahmen der März 2021 initiiert CWA-Datenspende abgefragt und untersucht wurden.
Bei den Rahmen der Datenspende abgefragten und untersuchten Daten handelt es sich um die (von Ihnen ebenfalls genannten) Privacy Preserving Analytics-Daten ("PPA-Daten"). Insoweit begehren Sie im Weiteren sowohl die der Herausgabe der "aggregierten und anonymisierten Rohdaten" als auch der "Auswertungen der Daten".
Was die Auswertungen betrifft, so sind alle bisherigen Auswertungen der PPA-Daten auf dem Science-Blog (https://www.coronawarn.app/de/science/) einsehbar. Da die Evaluation der Corona-Warn-App ein laufender Prozess ist, werden weitere Beiträge mit Auswertungen der PPA-Daten erarbeitet. Die entsprechenden Auswertungen werden auf dem Science-Blog frei zugänglich zur Verfügung gestellt. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jedoch weder einen Anspruch auf Informationsbeschaffung noch einen Anspruch darauf, Informationen mittels einer bestimmten Methode systematisch auszuwerten und zu veröffentlichen.
Was die Rohdaten betrifft, so steht einem Anspruch auf Informationszugang der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 7 IFG entgegen.
Gemäß § 3 Nr. 7 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht bei vertraulich erhobenen oder übermittelten Informationen, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht.
Die Datenübermittlung durch die Teilnehmenden der Datenspende der CWA erfolgt auf freiwilliger und vertraulicher Basis. In der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung wird den Teilnehmenden zugesichert, die Daten nur auf eine bestimmte Weise -anonymisiert, aggregiert und in ausgewerteten Statistiken - zur Verbesserung der Funktionen der CWA (der Risiko-Ermittlung, der Nutzerführung, der Statistiken über den Pandemieverlauf etc.) zu verwenden. Überdies sollen die Teilnehmenden ihr Einverständnis jederzeit zurücknehmen können. Bei objektiviertem Verständnis (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch) dürfen die Daten somit lediglich im Rahmen der durch das RKI erstellten ausgewerteten Statistiken zu den genannten Zwecken, aber nicht außerhalb dieser Veröffentlichung, Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Daten anonymisiert sind. Hierfür spricht auch das jederzeitige Widerrufsrecht der Teilnehmenden; wird von diesem Gebrauch gemacht, so würden die erhobenen Daten gelöscht und nicht ausgewertet. Auch dies soll es den Teilnehmenden ermöglichen, die von ihnen auf dem Fragebogen abgegebenen Informationen dem Zugriff Dritter (jedenfalls bis zur Veröffentlichung der ausgewerteten Statistiken durch das RKI) gänzlich zu entziehen. Dies wäre jedoch nicht mehr möglich, dürften die Daten - und sei es in anonymisierter Form - im Rahmen des IFG an Dritte weitergeben (siehe zu alledem z.B. in vergleichbarem Fall, VG Berlin, Urteil vom 22.10.2008 - 2 A 29/08).
Dies ändert nichts daran, dass es Teil und Ziel des Evaluationsprozesses ist, auch diese Rohdaten in eine geeignete Form zu übertragen und nach datenschutzrechtlicher Prüfung und Freigabe via GitHub der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Dieser Teil des umfangreichen Evaluationsprozesses sowie die Klärung der etwaigen Modalitäten sind jedoch - gerade in Anbetracht des Datenumfangs (mehr als 1 Terabyte) - nicht abgeschlossen. Ein Herausgabeanspruch nach dem IFG besteht insoweit jedoch nicht.
Soweit Sie darüber hinaus auch um Informationszugang zu Daten des Event-Driven-User-Survey (EDUS), der CWA-Backend-Daten sowie der CWA-Store-Daten gebeten haben, teilen wir Ihnen mit, dass in diesen Datenbeständen keine Daten zur CWA-Datenspende enthalten sind:
Die Daten der Event-Driven-User-Survey (EDUS) sind Gegenstand einer separaten Untersuchung, welche im Zeitraum vom 04.03.2021 bis zum 27.05.2021 mit Betroffenen anlässlich einer über die CWA gemeldeten Risikobegegnung durchgeführt wurde und aus einer freiwilligen Grund- und Folgebefragung bestand. Wegen der Einzelheiten siehe hierzu exemplarisch https://www.coronawarn.app/de/science/2021-07-08-science-blog-2/#21--event-driven-user-survey-edus).
Die CWA-Backend-Daten wurden ebenfalls nicht im Rahmen der CWA-Datenspende abgefragt, sondern fallen im laufenden Betrieb der CWA an. Wegen der Einzelheiten (siehe exemplarisch https://www.coronawarn.app/de/science/2022-03-03-science-blog-5/#5-kennzahlen-aus-dem-cwa-backend, dort Ziffer 5.
Auch die CWA-Store-Daten sind keine Daten, welche im Rahmen der CWA-Datenspende abgefragt werden, sondern Daten, welche aus der Analyse des Nutzerverhaltens von AppStores wie Google Play oder Apple generiert werden. Kennzahlen zur Nutzung der CWA aus den Stores Google Play und Apple siehe jedoch exemplarisch https://www.coronawarn.app/de/science/2022-03-03-science-blog-5/#5-kennzahlen-aus-dem-cwa-backend, dort Ziffer 6.
Mit freundlichen Grüßen
Liebe Grüße!