Ergebnisse der CWA-Datenspende 2 (Corona-Warn-App)

Anfrage an: Robert Koch-Institut

- die Ergebnisse der Datenspende, welche in der Corona-Warn-App (CWA) Version 1.13[1] im März 2021 eingeführt wurde

Dies beinhaltet:
- jegliche Auswertungen der Daten
- die aggregierten und anonymisierten Rohdaten, die zu dieser Analyse führten bzw. gesammelt wurden (im Sinne von Open Data bzw. einer nachvollziehbaren wissenschaftlichen Analyse)

Dies beinhaltet insbesondere:
- die umfangreichen PPA (Privacy-Preserving Analytics)-Daten
- die EDUS (Event-Driven-User-Survey)-Daten
- CWA (Corona-Warn-App)-Backend Daten zu dem Thema
- CWA-Store Daten zu dem Thema

Zu den oben genannten Daten, wurde mir in einer zuvor gestellten IFG-Anfrage ([1]) mitgeteilt, dass diese bis Ende September und teils früher in einem GitHub-Repository veröffentlicht werden sollen.
Sollten die Daten dort veröffentlicht werden, so ist diese IFG-Anfrage selbstverständlich hinfällig. Ich im Falle einer teilweisen oder vollständigen Ablehnung des Antrags auf § 9 Abs. 2 IFG zur Mitteilung des voraussichtlichen Veröffentlichungsdatums.

Diese Anfrage beinhaltet *nicht*:
- alle mir bereits am 30. Juli 2021 in einer anderen IFG-Anfrage bereitgestellte Daten [1]

[1] Anfrage vom 04.06.2021 (Az. 2.13.04/0003#0245), https://fragdenstaat.de/a/221876

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Ergebnisse …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ergebnisse der CWA-Datenspende 2 (Corona-Warn-App) [#230478]
Datum
3. Oktober 2021 21:31
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Ergebnisse der Datenspende, welche in der Corona-Warn-App (CWA) Version 1.13[1] im März 2021 eingeführt wurde Dies beinhaltet: - jegliche Auswertungen der Daten - die aggregierten und anonymisierten Rohdaten, die zu dieser Analyse führten bzw. gesammelt wurden (im Sinne von Open Data bzw. einer nachvollziehbaren wissenschaftlichen Analyse) Dies beinhaltet insbesondere: - die umfangreichen PPA (Privacy-Preserving Analytics)-Daten - die EDUS (Event-Driven-User-Survey)-Daten - CWA (Corona-Warn-App)-Backend Daten zu dem Thema - CWA-Store Daten zu dem Thema Zu den oben genannten Daten, wurde mir in einer zuvor gestellten IFG-Anfrage ([1]) mitgeteilt, dass diese bis Ende September und teils früher in einem GitHub-Repository veröffentlicht werden sollen. Sollten die Daten dort veröffentlicht werden, so ist diese IFG-Anfrage selbstverständlich hinfällig. Ich im Falle einer teilweisen oder vollständigen Ablehnung des Antrags auf § 9 Abs. 2 IFG zur Mitteilung des voraussichtlichen Veröffentlichungsdatums. Diese Anfrage beinhaltet *nicht*: - alle mir bereits am 30. Juli 2021 in einer anderen IFG-Anfrage bereitgestellte Daten [1] [1] Anfrage vom 04.06.2021 (Az. 2.13.04/0003#0245), https://fragdenstaat.de/a/221876
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230478/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 03.10.2021 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.10.2021
Datum
4. Oktober 2021 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0398. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 03.10.2021 [#230478] Aktenzeichen: 2.13.04/0003#0398 Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 03.10.2021 [#230478]
Datum
5. Mai 2022 15:57
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 2.13.04/0003#0398 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ergebnisse der CWA-Datenspende 2 (Corona-Warn-App)“ vom 03.10.2021 (#230478) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 181 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 03.10.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0398) Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehm…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.10.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0398)
Datum
12. Juli 2022 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihren o.g. Antrag bitten wir unsere verspätete Rückmeldung zu entschuldigen und danken für Ihre Geduld. Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihr Antrag vom 03.10.2021 bezieht sich auf den Informationszugang zu den "Ergebnissen der Datenspende, welche in der Corona-Warn-App (CWA) Version 1.13[1] im März 2021 eingeführt wurde", mithin auf diejenigen Informationen / Daten, die im Rahmen der März 2021 initiiert CWA-Datenspende abgefragt und untersucht wurden. Bei den Rahmen der Datenspende abgefragten und untersuchten Daten handelt es sich um die (von Ihnen ebenfalls genannten) Privacy Preserving Analytics-Daten ("PPA-Daten"). Insoweit begehren Sie im Weiteren sowohl die der Herausgabe der "aggregierten und anonymisierten Rohdaten" als auch der "Auswertungen der Daten". Was die Auswertungen betrifft, so sind alle bisherigen Auswertungen der PPA-Daten auf dem Science-Blog (https://www.coronawarn.app/de/science/) einsehbar. Da die Evaluation der Corona-Warn-App ein laufender Prozess ist, werden weitere Beiträge mit Auswertungen der PPA-Daten erarbeitet. Die entsprechenden Auswertungen werden auf dem Science-Blog frei zugänglich zur Verfügung gestellt. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährt jedoch weder einen Anspruch auf Informationsbeschaffung noch einen Anspruch darauf, Informationen mittels einer bestimmten Methode systematisch auszuwerten und zu veröffentlichen. Was die Rohdaten betrifft, so steht einem Anspruch auf Informationszugang der Ausschlussgrund des § 3 Nr. 7 IFG entgegen. Gemäß § 3 Nr. 7 IFG besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht bei vertraulich erhobenen oder übermittelten Informationen, soweit das Interesse des Dritten an einer vertraulichen Behandlung im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang noch fortbesteht. Die Datenübermittlung durch die Teilnehmenden der Datenspende der CWA erfolgt auf freiwilliger und vertraulicher Basis. In der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung wird den Teilnehmenden zugesichert, die Daten nur auf eine bestimmte Weise -anonymisiert, aggregiert und in ausgewerteten Statistiken - zur Verbesserung der Funktionen der CWA (der Risiko-Ermittlung, der Nutzerführung, der Statistiken über den Pandemieverlauf etc.) zu verwenden. Überdies sollen die Teilnehmenden ihr Einverständnis jederzeit zurücknehmen können. Bei objektiviertem Verständnis (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch) dürfen die Daten somit lediglich im Rahmen der durch das RKI erstellten ausgewerteten Statistiken zu den genannten Zwecken, aber nicht außerhalb dieser Veröffentlichung, Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die Daten anonymisiert sind. Hierfür spricht auch das jederzeitige Widerrufsrecht der Teilnehmenden; wird von diesem Gebrauch gemacht, so würden die erhobenen Daten gelöscht und nicht ausgewertet. Auch dies soll es den Teilnehmenden ermöglichen, die von ihnen auf dem Fragebogen abgegebenen Informationen dem Zugriff Dritter (jedenfalls bis zur Veröffentlichung der ausgewerteten Statistiken durch das RKI) gänzlich zu entziehen. Dies wäre jedoch nicht mehr möglich, dürften die Daten - und sei es in anonymisierter Form - im Rahmen des IFG an Dritte weitergeben (siehe zu alledem z.B. in vergleichbarem Fall, VG Berlin, Urteil vom 22.10.2008 - 2 A 29/08). Dies ändert nichts daran, dass es Teil und Ziel des Evaluationsprozesses ist, auch diese Rohdaten in eine geeignete Form zu übertragen und nach datenschutzrechtlicher Prüfung und Freigabe via GitHub der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Dieser Teil des umfangreichen Evaluationsprozesses sowie die Klärung der etwaigen Modalitäten sind jedoch - gerade in Anbetracht des Datenumfangs (mehr als 1 Terabyte) - nicht abgeschlossen. Ein Herausgabeanspruch nach dem IFG besteht insoweit jedoch nicht. Soweit Sie darüber hinaus auch um Informationszugang zu Daten des Event-Driven-User-Survey (EDUS), der CWA-Backend-Daten sowie der CWA-Store-Daten gebeten haben, teilen wir Ihnen mit, dass in diesen Datenbeständen keine Daten zur CWA-Datenspende enthalten sind: Die Daten der Event-Driven-User-Survey (EDUS) sind Gegenstand einer separaten Untersuchung, welche im Zeitraum vom 04.03.2021 bis zum 27.05.2021 mit Betroffenen anlässlich einer über die CWA gemeldeten Risikobegegnung durchgeführt wurde und aus einer freiwilligen Grund- und Folgebefragung bestand. Wegen der Einzelheiten siehe hierzu exemplarisch https://www.coronawarn.app/de/science/2021-07-08-science-blog-2/#21--event-driven-user-survey-edus). Die CWA-Backend-Daten wurden ebenfalls nicht im Rahmen der CWA-Datenspende abgefragt, sondern fallen im laufenden Betrieb der CWA an. Wegen der Einzelheiten (siehe exemplarisch https://www.coronawarn.app/de/science/2022-03-03-science-blog-5/#5-kennzahlen-aus-dem-cwa-backend, dort Ziffer 5. Auch die CWA-Store-Daten sind keine Daten, welche im Rahmen der CWA-Datenspende abgefragt werden, sondern Daten, welche aus der Analyse des Nutzerverhaltens von AppStores wie Google Play oder Apple generiert werden. Kennzahlen zur Nutzung der CWA aus den Stores Google Play und Apple siehe jedoch exemplarisch https://www.coronawarn.app/de/science/2022-03-03-science-blog-5/#5-kennzahlen-aus-dem-cwa-backend, dort Ziffer 6. Mit freundlichen Grüßen