Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Akten im Zusammenhang mit dem Prüfverfahren der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bei der Berliner Polizei „zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Angehörigen der Bevölkerungsgruppe der Sinti und Roma durch die Polizei“, das zu deren Beanstandung der Berliner Polizei vom 29. Oktober 2020 geführt hat (Geschäftszeichen 51.1261.33), insbesondere sämtliche verwaltungsinterne Verwaltungsvorschriften oder Dienstanweisungen, Vermerke und sämtlicher Schriftverkehr intern, mit Stellen der Berliner Polizei oder anderen Verwaltungsbehörden. Soweit es im Zeitraum ab 2019 Dienstvorschriften zum Umgang mit der Erfassung (vermeintlicher) ethnischer Zugehörigkeit in Polizeidatenbanken gibt, bitte ich mir diese zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum8. Juni 2021
-
10. Juli 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!