Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..
aufgrund der Corona-VO des Landes BW ist der Einsatz einer Kontaktdatenverfolgung für Dienstleister, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw.. streng vorgeschrieben. Je nach Inzidenz muss diese vermehrt eingesetzt werden oder weniger.
Ich habe nun mit verschiedenen Personen gesprochen, die im Bereich der obigen Unternehmen und Behörden im Landkreis Freudenstadt tätig sind und alle haben mir versichert, dass sie zwar eine Vielzahl von Kontaktdaten erheben mussten, aber letztendlich nicht einmal die Kontaktdaten dann vom Landratsamt/Gesundheitsamt benötigt wurden. Im Prinzip war es also Arbeit umsonst, weil entweder scheinbar keine Covid-Infektionen vorlagen oder die Daten nicht benötigt wurden.
Ich möchte deshalb mehr darüber wissen, ob der Aufwand der Kontaktdatenerfassung sich wirklich im allgemeinen Arbeitsalltag des Landkreises Freudenstadt (insbesondere im Gesundheitsamt) auch niederschlägt und bei der Bekämpfung der Pandemie hilfreich ist.
Bitte teilen Sie mir deshalb mit:
- Wie oft wurde auf erfasste Kontaktdaten bei Dienstleistern, Unternehmen, Behörden, Gastronomie, Einzelhändlern, usw. zurückgegriffen vom Gesundheitsamt?
- Konnten durch die Kontaktdatenerfassung Daten gefunden werden, welche es ohne die Kontaktdatenerfassung nicht gegeben hat. Wie oft gab es hier einen Mehrwert?
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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Datum16. Juni 2021
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20. Juli 2021
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- Betreff
- Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw.. [#223518]
- Datum
- 16. Juni 2021 07:21
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- Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
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- AW: Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw.. [#223518]
- Datum
- 20. Juli 2021 10:51
- An
- Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Vermittlung bei Anfrage „Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..“ [#223518]
- Datum
- 20. Juli 2021 10:51
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- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..“ [#223518]
- Datum
- 20. Juli 2021 10:51
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
- Via
- Briefpost
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- Ihre (weiteren) Anfragen nach dem LIFG
- Datum
- 30. Juli 2021
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- Warte auf Antwort
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- AW: Ihre (weiteren) Anfragen nach dem LIFG [#223518]
- Datum
- 30. August 2021 20:08
- An
- Landratsamt Freudenstadt - Gesundheitsamt
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..“ [#223518]
- Datum
- 30. August 2021 20:10
- An
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..“ [#223518]
- Datum
- 30. August 2021 20:10
- Status
- Warte auf Antwort
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