Kontaktdatennachverfolgung aufgrund von erfassten Kontaktdaten beispielsweise bei Dienstleistern, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw..
aufgrund der Corona-VO des Landes BW ist der Einsatz einer Kontaktdatenverfolgung für Dienstleister, Unternehmen, Gastronomie, Einzelhändlern, usw.. streng vorgeschrieben. Je nach Inzidenz muss diese vermehrt eingesetzt werden oder weniger.
Ich habe nun mit verschiedenen Personen gesprochen, die im Bereich der obigen Unternehmen und Behörden im Landkreis Freudenstadt tätig sind und alle haben mir versichert, dass sie zwar eine Vielzahl von Kontaktdaten erheben mussten, aber letztendlich nicht einmal die Kontaktdaten dann vom Landratsamt/Gesundheitsamt benötigt wurden. Im Prinzip war es also Arbeit umsonst, weil entweder scheinbar keine Covid-Infektionen vorlagen oder die Daten nicht benötigt wurden.
Ich möchte deshalb mehr darüber wissen, ob der Aufwand der Kontaktdatenerfassung sich wirklich im allgemeinen Arbeitsalltag des Landkreises Freudenstadt (insbesondere im Gesundheitsamt) auch niederschlägt und bei der Bekämpfung der Pandemie hilfreich ist.
Bitte teilen Sie mir deshalb mit:
- Wie oft wurde auf erfasste Kontaktdaten bei Dienstleistern, Unternehmen, Behörden, Gastronomie, Einzelhändlern, usw. zurückgegriffen vom Gesundheitsamt?
- Konnten durch die Kontaktdatenerfassung Daten gefunden werden, welche es ohne die Kontaktdatenerfassung nicht gegeben hat. Wie oft gab es hier einen Mehrwert?
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. Juni 2021
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20. Juli 2021
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