Löschung der Tonaufzeichnung der BBR-Sitzung Neckarstadt-Ost am 14.11.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit teilte mir mit Schreiben vom 18.03.2020 (https://fragdenstaat.de/anfrage/tonaufzeichnung-der-bbr-sitzung-neckarstadt-ost-am-14112018/471878/anhang/D_9400_254_r1_18032020_geschwaerzt.pdf) mit, dass die von mir am 20.11.2018 beantragte Zugänglichmachung zur Tonaufzeichnung der betreffenden BBR-Sitzung nicht mehr möglich sei, da die Stadt Mannheim, trotz des dies betreffenden laufenden Verfahrens die angefragte Information vernichtet habe.
Falls noch ein Löschprotokoll zu der betreffenden Tonaufzeichnung gibt, wüsste ich gerne wann sie gelöscht wurde.
Es geht um folgenden Vorgang: https://fragdenstaat.de/a/34796
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Ich erbitte die Information in mündlicher Form, Gebühren fallen also gemäß Gebührensatzung der Stadt Mannheim nicht an. Der Umfang der Auskunft ist der mündlichen Form auch angemessen.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch nochmals ausdrücklich über die Vorgehensweise der Stadt Mannheim in diesem Fall beschweren. Ich halte es für rechtswidrig, eine per LIFG angefragte Information einfach zu löschen, damit das Auskunftsersuchen keinen Erfolg mehr haben kann. Es darf nicht Schule machen, dass amtliche Informationen, die Gegenstand eines laufenden Verfahrens sind, einfach vernichtet werden.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum15. Juli 2021
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17. August 2021
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