Gespräche mit Nestlé S.A. im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Nestlé S.A. im Jahr 2018 in Ihrem Haus.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Ergebnis der Anfrage

Androhung von Gebühren. Außerdem scheinen die Definitionen Vertreter und Treffen im Haus nicht eindeutig genug zu sein. Der Zugang zu sämtlichen Dokumenten im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMVTI)“ lässt eine Bezugnahme auf einen konkreten Lebenssachverhalt vermissen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Nestlé S.A. im Jahr 2018 [#225513]
Datum
25. Juli 2021 15:11
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Nestlé S.A. im Jahr 2018 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225513/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr Antrag vom 25.07.2021 Aktenzeichen: Z26…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
974IFG AW: Gespräche mit Nestlé S.A. im Jahr 2018 [#225513]
Datum
26. Juli 2021 15:00
Status
Warte auf Antwort

Antwortvorlage für Ihre Verwendung

Sie haben ggf. ein Schreiben zu Ihrer Anfrage per Post erhalten. Wir haben für Sie einen Antwortvorschlag vorbereitet.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Bezug: Ihr Antrag vom 25.07.2021 Aktenzeichen: Z26/286.2/1-974 IFG Sehr Antragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen eine Zwischennachricht zu Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Bitte beantworten Sie die Zwischennachricht unter Angabe des Aktenzeichens bis zum 09.08.2021. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen