Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung

Den Namen der für die Schnittstelle der inzwischen vollautomatischen Übergabe von Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice NDR Hamburg bzw. Köln an die Finanzbehörde bzw. Kasse.Hamburg datenschutzrechtlich verantwortliche und ansprechbare Stelle.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. August 2021
  • Frist
    15. September 2021
  • 0 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung [#226724]
Datum
12. August 2021 23:52
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Namen der für die Schnittstelle der inzwischen vollautomatischen Übergabe von Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice NDR Hamburg bzw. Köln an die Finanzbehörde bzw. Kasse.Hamburg datenschutzrechtlich verantwortliche und ansprechbare Stelle.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 226724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226724/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, für die Übermittlung der Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsser…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung [#226724]
Datum
2. September 2021 07:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, für die Übermittlung der Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die dortige Abteilung Vollstreckung zuständig. Auf Seiten der Kasse.Hamburg ist das Referat K21 - Kassenprozesse, Schnittstellen und Fachverfahren - im Bereich K2 - Technische und fachliche Betreuung der Kassenprozesse - zuständig. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort, die jedoch nicht meine Frage beantwortet: Wer ist für d…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung [#226724]
Datum
2. September 2021 09:05
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort, die jedoch nicht meine Frage beantwortet: Wer ist für die Schnittstelle verantwortlich? Dass der Beitragsservice von Seiten der Landesrundfunkanstalten verantwortlich ist für die Übermittlung der Daten zur Rundfunkbeitragsvollstreckung und die Kasse.Hamburg ab Empfang der Daten für die Verarbeitung auf ihrer Seite, ist selbsterklärend. Bei der Schnittstelle treffen jedoch die Verantwortlichkeiten aufeinander. Es muss daher entweder eine gemeinsame Stelle geben, die Verantwortung übernimmt oder einer der Parteien muss die Zuständigkeit zugeordnet worden sein. Falls Sie die Frage nicht beantworten können, leiten Sie sie bitte an die von Ihnen angegebene Stelle bei der Kasse.Hamburg zur Beantwortung weiter. Mit freundlichen Grüssen Sebastian Pinz Anfragenr: 226724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226724/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, die u.s. Mail, nebst weiteren Mails, hat Herr Müller an uns zuständigkeitshalber weiter …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung [#226724]
Datum
3. September 2021 10:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, die u.s. Mail, nebst weiteren Mails, hat Herr Müller an uns zuständigkeitshalber weiter geleitet. Ich gehe davon aus, dass damit Ihre Frage bereits beantwortet ist! Trotzdem erfolgt folgender Hinweis: Zwischen der Landesfunkanstalt und der Kasse.Hamburg besteht eine dateigebundene Schnittstelle. Die Datei wird von der Landesfunkanstalt aus deren eigenen IT-Verfahren erzeugt und der Kasse.Hamburg auf einem sicheren Weg übermittelt. Hier endet die Verantwortlichkeit der Landesfunkanstalt und es beginnt die Verantwortlichkeit zur ordnungsgemäßen Verarbeitung der Datei in der Kasse.Hamburg. Wir nehmen die Datei an und verarbeiten diese in unserem eigenen IT-Verfahren. In dem gesamten Prozess gibt es also zwei verantwortliche Stellen. Für weitergehende Fragestellungen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung! Mit freundlichem Gruß
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Antwort, die aber ebensowenig die zentrale Frage beantwortet. Eine …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: WG: Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung [#226724]
Datum
3. September 2021 19:33
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Antwort, die aber ebensowenig die zentrale Frage beantwortet. Eine mit der Datenübermittlung verbundene Begründung gemeinsamer Kontrolle ist abzusichern über einen Joint Control-Vertrag nach Art. 26 DSGVO. Der Erwägungsgrund 79 zum Art. 26 DSGVO gibt an: "Zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen sowie bezüglich der Verantwortung und Haftung der Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter bedarf es – auch mit Blick auf die Überwachungs- und sonstigen Maßnahmen von Aufsichtsbehörden – einer klaren Zuteilung der Verantwortlichkeiten durch diese Verordnung, einschließlich der Fälle, in denen ein Verantwortlicher die Verarbeitungszwecke und -mittel gemeinsam mit anderen Verantwortlichen festlegt oder ein Verarbeitungsvorgang im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführt wird." Wer ist demnach die verantwortliche Stelle für die Kontabilitätskontrolle bei der Übergabe von Daten des Datensystems des Beitragsservices Köln an das Datensystem der Kasse.Hamburg? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 226724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226724/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr << Anrede >> Sie schreiben: Zitat "für die Übermittlung der Vollstreckungsersuchen des ARD Z…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: WG: Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung [#226724]
Datum
9. September 2021 11:45
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie schreiben: Zitat "für die Übermittlung der Vollstreckungsersuchen des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist die dortige Abteilung Vollstreckung zuständig." Der Beitragsservice ist eine nichtrechtsfähige Organisation, der zwar Zuständigkeiten zugeordnet werden können, aber keine rechtsfeste Verantwortlichkeit. Ich bitte also um genauere Antwort, wer die Stelle seitens der Rundfunkbeitrags-Vollstreckungsersuchen ist, die für Fehler in der Datenweitergabe verantwortlich ist. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 226724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226724/ Postanschrift Sebastian Pinz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, eine gemeinsame Verantwortung gem. Art 26 DSGVO liegt nicht vor. Voraussetzung für eine …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: WG: Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung [#226724]
Datum
10. September 2021 10:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, eine gemeinsame Verantwortung gem. Art 26 DSGVO liegt nicht vor. Voraussetzung für eine solche ist immer, dass die Verantwortlichen die Zwecke und die Mittel zur Verarbeitung gemeinsam festlegen. Das ist hier nicht der Fall. Die vorliegende Konstellation ist dadurch gekennzeichnet, dass der Beitragsservice und die Kasse.Hamburg mit dem Vollstreckungsbereich jeweils nur für die Daten verantwortlich ist, die sie für ihre eigenen Zwecke verarbeitet. Ansonsten verweisen wir auf unsere E-Mail vom 03.09.2021 : Zwischen der Landesfunkanstalt und der Kasse.Hamburg besteht eine dateigebundene Schnittstelle. Die Datei wird von der Landesfunkanstalt aus deren eigenen IT-Verfahren erzeugt und der Kasse.Hamburg auf einem sicheren Weg übermittelt. Hier endet die Verantwortlichkeit der Landesfunkanstalt und es beginnt die Verantwortlichkeit zur ordnungsgemäßen Verarbeitung der Datei in der Kasse.Hamburg. Wir nehmen die Datei an und verarbeiten diese in unserem eigenen IT-Verfahren. In dem gesamten Prozess gibt es also zwei verantwortliche Stellen. Mit freundlichem Gruß
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, da es bei Ihrer Nachfrage um Fragen zur Organisation des Beitragsservice geht, bitte ich…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: WG: Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung [#226724]
Datum
23. September 2021 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, da es bei Ihrer Nachfrage um Fragen zur Organisation des Beitragsservice geht, bitte ich Sie, sich mit Ihrer Frage direkt an den Beitragsservice zu wenden. Viele Grüße,
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Verantwortlichkeit der Schnittstellenkonfiguration…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: WG: WG: Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung [#226724]
Datum
23. September 2021 18:13
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Die Verantwortlichkeit der Schnittstellenkonfiguration liegt also - Ihrer Antwort nach zu urteilen - beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 226724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226724/
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, die Frage der Verantwortlichkeit wurde bereits beantwortet. Viele Grüße,
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: WG: WG: Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung [#226724]
Datum
24. September 2021 06:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, die Frage der Verantwortlichkeit wurde bereits beantwortet. Viele Grüße,
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr << Anrede >> entgegen Ihrer Auffassung sehe ich die Anfrage nach der Schnittstellenverantwortlich…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
AW: WG: WG: Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung [#226724]
Datum
24. September 2021 12:24
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> entgegen Ihrer Auffassung sehe ich die Anfrage nach der Schnittstellenverantwortlichkeit nicht im Ansatz beantwortet und gehe nun - nachdem die Anfrage doch durch einige Hände gelaufen ist - davon aus, dass seitens der Behörde keine befriedigende Antwort mehr gegeben werden wird. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 226724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226724/
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verantwortliche Stelle für die Datensicherheit der vollautomatischen Übergabe von Daten zu Rundfunkbeitragsforderungen zur Vollstreckung“ [#226724]
Datum
24. September 2021 12:36
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226724/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde nicht beantwortet. Die Schnittstelle zwischen zwei Datensystemen ist ein kritischer Punkt bei der Weitergabe von Daten, insbesondere wenn sie - wie in diesem Fall - automatisch die Vollstreckung einleiten. Die Schnittstelle gehört von Natur aus weder alleinig in den Verantwortungsbereich des Absenders noch in den des Empfängers. Es ist eine gemeinsame Stelle, deren Verantwortung nach DSGVO zur rechtlichen Nachverfolgbarkeit genau definiert sein soll. Die Frage nach dem Schnittstellenverantwortlichen wurde von der Finanzbehörde nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anhänge: - 226724.pdf Anfragenr: 226724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226724/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. Oktober 2021 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Schnittstelle Kasse.Hamburg (I3/3019/2021) Sehr geehrter Herr Pinz, ich beziehe mich auf Ihre Ei…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Schnittstelle Kasse.Hamburg (I3/3019/2021)
Datum
30. November 2021 09:15
Status
Sehr geehrter Herr Pinz, ich beziehe mich auf Ihre Eingabe vom 24.9.2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten am 12.8.2021 über „Frag den Staat“ bei der Finanzbehörde (Kasse.Hamburg) Auskunft beantragt über die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für den Betrieb der Schnittstelle, über die Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice NDR Hamburg bzw. Köln an die Finanzbehörde bzw. Kasse.Hamburg übermittelt werden. Die Kasse.Hamburg bzw. die Finanzbehörde haben Ihnen darauf geantwortet, dass die Zuständigkeit für den Versand bei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice liege, und die für die technische Betreuung aufseiten der Kasse.Hamburg zuständige Abteilung genannt. Sie halten diese Antwort für unzureichend, da es entweder eine gemeinsame Stelle geben müsse oder die Verantwortlichkeit zwischen den Beteiligten in einem Joint-Control-Vertrag gemäß Art. 26 DSGVO aufgeteilt werden müsse. Mir ist leider unklar, wie ich Ihnen weiterhelfen kann. Mir erscheinen die Ausführungen der Kasse.Hamburg plausibel. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit drängt sich hier nicht auf. Es dürfte bei den üblichen datenschutzrechtlichen Grundsätzen bleiben, dass der Absender die Verantwortlichkeit für den Transport der Daten trägt und die Verantwortlichkeit des Empfängers beginnt, wenn die Daten bei ihm eingehen. In der Einigung über einen Kommunikationsweg und ggf. erforderliche Sicherheitsprotokolle liegt keine gemeinsame Festlegung von Zwecken und Mitteln der Verarbeitung. Insofern scheint mir Ihre Anfrage hinreichend beantwortet. Mit freundlichen Grüßen