Einsatz von "Zoom"
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) hat in einer Pressemitteilung vom 16.08.2021 darüber informiert, die Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg offiziell gewarnt zu haben, die Videokonferenzlösung von Zoom Inc. in der sog. on-demand-Variante zu verwenden (https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2021/08/2021-08-16-senatskanzlei-zoom).
In der Pressemitteilung wird darauf verwiesen, dass die Senatskanzlei den HmbBfDI frühzeitig über entsprechende Pläne informiert habe, anschließend aber nicht auf dessen wiederholt vorgetragene Bedenken eingegangen sei. Am 17.06.2021 sei mit einer (vermutlich schriftlichen) Anhörung ein formales Verfahren eingeleitet worden, hierauf habe die Senatskanzlei aber nicht substanziiert reagiert („Es wurden dem HmbBfDI weder innerhalb der gesetzten Frist noch danach Unterlagen vorgelegt oder Argumente mitgeteilt, die eine andere rechtliche Bewertung zuließen“). Folgerichtig habe es eine formale Warnung nach Art. 58 Abs. 2 lit. a DSGVO gegeben.
Ich bitte Sie, mir – ggf. geschwärzt – folgende Dokumente und Informationen zukommen zu lassen:
1. Die betreffende Warnung bzw. Warnungen
2. Die Anhörung vom 17.06.2021 und ggf. weitere Anhörungen
3. Etwaige weitere Schreiben des HmbBfDI
4. Etwaige Antworten der Senatskanzlei
5. Die erwähnte frühzeitige Information seitens der Senatskanzlei an den HmbBfDI
6. Dokumente des HmbBfDI, der Senatskanzlei und etwaiger Dritter zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Zoom und von alternativen Produkten
Soweit, z.B. aus datenschutzrechtlichen Gründen, die ungeschwärzte Herausgabe verweigert oder wegen des Schwärzungsaufwandes verzögert wird, bitte ich zunächst um Herausgabe derjenigen Dokumente, die ohne oder mit sehr geringem Schwärzungsaufwand herausgegeben werden können (insb. die angefragten Dokumente zu Nr. 1 - 5).
Anfrage eingeschlafen
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Datum16. August 2021
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21. September 2021
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