Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Gaststättenbehörde vom 23.11.2018
Anfrage an:
Landratsamt Ludwigsburg
1. Begründung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit Wasserpfeifen (Shishas) in Betriebsräumen von bestehenden Gaststätten im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Ludwigsburg als untere Gaststättenbehörde vom 23.11.2018
2. Unterlagen, aus denen hervorgeht, warum entgegen der Soll-Vorschrift § 27a Abs. 1 S. 3 LVwVfG die Begründung zur Allgemeinverfügung nicht im Internet veröffentlicht wurde.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum17. Oktober 2021
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20. November 2021
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