Nichtausstrahlung von Filmen im ARD-Livestream aus rechtlichen Gründen
Der von Ihnen im Internet angebotene Livestream des ARD-Hauptprogramms auf ardmediathek.de weist häufig nachts während der Austrahlung von Filmen darauf hin, dass diese Filme "aus rechtlichen Gründen" nicht im Livestream gezeigt werden können.
1. Welche rechtlichen Gründe genau sprechen dagegen? Bitte um Verweis auf das entsprechende Gesetz. Falls Verträge, Lizenzen o.ä. einer Internet-Austrahlung entgegenstehen, bitte ich um Übersendung entsprechender Dokumente.
2. Diverse private Internetfernsehen-Anbieter übertragen das ARD-Programm ebenfalls als Livestream ins Internet, inklusive aller Filme.
a) Warum übertragen private Anbieter diese Filme ins Internet, nicht jedoch die ARD selbst?
b) Hat die ARD rechtliche Bedenken gegen derartige, uneingeschränkte Übertragungen?
c) Welche Vereinbarungen wurde mit den privaten Internetfernsehen-Anbietern bezüglich der Programmübernahme geschlossen? Bitte um Übersendung entsprechender Dokumente.
Anfrage erfolgreich
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Datum27. Oktober 2021
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30. November 2021
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