Sehr geehrter Herr Koop,
gern kommen wir auf Ihre Anfrage zur L 3020 in Gießen zurück. Die von Ihren
angefragten Qualitätsstufen wurden im Rahmen der verkehrstechnischen
Untersuchung zur Berechnung der beiden Lichtsignalanlagen nicht untersucht
bzw. ermittelt, so dass uns dazu keine Unterlagen vorliegen.
Anbei erhalten Sie die Stellungnahme von Hessen Mobil zu der Anhörung der
Stadt Gießen:
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Wie Sie bereits in der Entwurfsanordnung erläutert haben, wurde im Zuge der
Lichtsignalanlagenerneuerung festgestellt, dass die Leistungsfähigkeit der
Ampelanlagen bereits voll ausgelastet ist. Aus diesem Grunde wurden damals
nach Möglichkeiten gesucht, die Leistungsfähigkeit und somit den
Verkehrsfluss sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Daher wurde im Zuge
der signaltechnischen Berechnung der Radverkehr in den Räum- und
Zwischenzeiten nicht berücksichtigt. Hierdurch konnten die Zwischenzeiten
verringert und die Leistungsfähigkeit erhöht werden Dies hatte aber auch
zur Folge, dass der besagte Streckenabschnitt der L3020 zwischen der
Konrad-Adenauer-Brücke und dem Ortsanfang Heuchelheim mit dem Verbot für
Radfahrende "VZ 254" zu beschildern ist.
Die Örtlichkeit stellt sich derzeit so dar, dass der Streckenabschnitt
zwischen dem Bauwerk und der Ampelanlage zum Gewerbegebiet in beide
Fahrtrichtungen mehrere Fahrstreifen besitzt. Hier sehen wir ein
erhebliches Sicherheitsrisiko für Radfahrende, wenn diese auf der
Landesstraße fahren würden, da Sie mitunter mehrere Fahrstreifen im Bereich
der Ampelanlagen queren müssen und das in Verbindung mit einer sehr hohen
Verkehrsbelastung. Eine Anpassung des Fahrbahnquerschnitts zugunsten des
Radverkehrs ist unter den jetzigen Gegebenheiten nicht möglich, da dadurch
erhebliche Einbußen der Leistungsfähigkeit entstehen würden, was wiederum
zu erheblichen Rückstaus führen würde. Insbesondere Rückstaus auf die B429
sind jedoch aufgrund der Verkehrssicherheit unbedingt zu vermeiden.
Als drittes möchte ich anmerken, dass die baulichen Ausführungen der
jetzigen Ampelanlagen darauf ausgeführt sind, das Radfahrende auf dem
parallelverlaufenden Rad- Gehweg fahren. Sollte dies nicht mehr der Fall
sein, so wären sowohl die Ampelanlagen als auch die Zuwegungsmöglichkeiten
vom Rad-Gehweg in das Gewerbegebiet Gießen-West bzw. in Richtung
Hessenhallen komplett zu überplanen und umzubauen. Dies wäre ein
erheblicher Änderungsbedarf.
Seitens dem Straßenbaulastträger stimmen wir der geplanten
verkehrsbehördlichen Anordnung der Stadt Gießen zu. Der Abbau des VZ 254
aus Richtung Heuchelheim kommend kann jedoch nur unter der Voraussetzung
zugestimmt werden, wenn die Radwegebenutzungspflicht auf diesem
Streckenabschnitt bestehen bleibt.
Eine bauliche Verbesserung im Einmündungsbereich der Friedrich-List-Straße
werde ich bei unserem zuständigen Dezernat beantragen, mit der Bitte diese
zeitnah auszuführen. Hierdurch soll wie von Ihnen geschildert, die
Zufahrtsmöglichkeit auf den benutzungspflichtigen Rad- Gehweg verbessert
werden.
Abschließend möchte ich Sie noch bitten, dass Sie die Beschilderung an der
Kreuzung Rodheimer Straße / An der Hessenhalle ebenso überprüfen, dass aus
dieser Richtung kein Radverkehr in die L3020 einfahren kann.
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Wir wünschen Ihnen frohe Feiertage und bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen