Sicherheit des Verwaltungsportals
Antrag nach dem BremIFG/IWG / Beschwerde nach Artikel 77 DSGVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich muss anzweifeln, dass die Verantwortlichen der Verwaltungsportale ein dem Stand der Technik entsprechende Sicherheit gewährleisten und mich dementsprechend über die Verwaltungsportale beschweren. Ich verweise auf https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ und https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-im-bsi-grundschutz/ und lege Beschwerde wegen Verstoß gegen Artikel 32 DSGVO ein.
Abgesehen von der aller Wahrscheinlichkeit nach fehlenden Verschlüsselung sind mir weitere Mängel aufgefallen, die ich ebenfalls in https://fragdenstaat.de/anfrage/verschlusselung-un-sicherheit-der-verwaltungsportale/ aufgezählt habe. Im Fall Bremen sind das
* die Verwendung von Sicherheitfragen,
* die Verpflichtung zum Postfach.
Darüberhinaus halte ich die Datenschutzerklärung für fragwürdig, denn sie gibt die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung nicht korrekt wieder.
Da meines Wissens Auftragsverarbeiter beauftragt sind, bitte ich Sie auch zu prüfen ob entsprechend Artikel 28 DSGVO entsprechende Verträge geschlossen wurden. Die widerwilligen Antworten auf die Anfragen von Frau Maier - https://fragdenstaat.de/anfragen/?user=v.maier_3 - lassen mich vermuten, dass Verträge fehlen oder keine Artikel 32 DSGVO - Stand der Technik - erfüllenden TOMs enthalten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die Aufsichten bearbeiten diese Beschwerde(n) nur sehr schleppend. Mehr Informationen auf https://blog.lindenberg.one/PortalBesch….
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. November 2021
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21. Dezember 2021
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