Quellen und Belege, die zur 2G Regelung an Ihrer Hochschule führten
Zu Ihrem Video (Folge 24):
1. Beschluss mit Abstimmungsergebnis o.ä. zum Entschluss der Hochschulleitung Präsenzlehre ab Januar 2022 auf 2G umzustellen.
2. Unterlagen zur genannten wissenschaftlichen Erkenntnislage, welche Sie auf dem „Weg bestärken“ ab Januar 2022 die Präsenzlehre auf 2G umzustellen. Ich nehme an es handelt sich um eine wissenschaftliche Ausarbeitung, in welcher 3G Regelungen in ihren Auswirkungen mit 2G Regelungen für Präsenzveranstaltungen verglichen wurden.
3. Die Daten der Umfrage unter den Studierenden (und eventuell weiterer Mitglieder Ihrer Hochschule). Rohdaten kann ich auswerten, sofern mir das digitale Format ersichtlich ist. Hier ist mir vor allem wichtig Daten darüber zu erhalten, wieviele Studierende teilgenommen haben und wie auch die Abstimmung des verbleibenden ca. 1/3 war. Ebenso den Text der Umfrage selbst und die Einladung zur Umfrage, aus der auch der Erhebungszeitraum hervorgehen sollte.
Zu Ihrem Presse und Listenmitteilungen:
4. Ich bitte um jene Informationen, aus denen Sie ableiten, dass die Schließung der Lehrstätte kausal verantwortlich ist für jene psychischen Auswirkungen auf Ihre Studierenden, welche Sie nun für 2G Regelung ab Januar 2022 anführen. Ebenso, um wieviele psychische Erkrankungen es sich handelte und sofern hier Daten vorliegen, im Vergleich mit der Anzahl psychischer Erkrankungen vor der Pandemie. Sofern Stellungnahmen, Abwägungen o.ä. zwischen verschiedenen Fakten vorliegen, erbitte ich auch diese (z.B. Abwägung Anzahl und Erheblichkeit der psychischen Erkrankungen und Gefahr 3G vs. 2G und Art. 12 GG).
5. Gibt es Stellungnahmen o.ä., zu dem mir ersichtlichen Konflikt zwischen Ihrer Aussage, dass Sie keine qualitative Gleichwertigkeit für Studierende ohne 2G herstellen können und dem aktuellen Verordnungstext, wonach geeignete Ersatzangebote sicherzustellen sind? Ich interpretiere geeignet hier so, dass nach anerkannten pädagogischen Kriterien der Studienerfolg sichergestellt werden kann.
6. Welche Maßnahmen unternehmen Sie, um die geeigneten Ersatzangebote sicherzustellen? Hier könnten z.B. Anweisungen an Ihre Lehrkräfte über digital verpflichtende Unterlagenbereitstellung o.ä. eine mögliche Auskunftserteilung sein.
Akten im Sinne des AIG können recht viele Dokumente betreffen. Das sind auch Emails, Twitternachrichten, Kalendereinträge, Protokolle von Gremiensitzungen (auch nicht öffentliche) usw. Hochschuleigene Regelungen über Vertraulichkeit sind üblicherweise nicht anzuwenden, sofern sie nicht in den Ausschlussgründen des AIG enthalten sind (Normenhierarchie).
Ihnen steht die Landesbeauftragte sicherlich mit Rat und Tat zur Seite.
Ergebnis der Anfrage
Ich kann es so zusammenfassen. Der Hochschule liegen für sämtliche Ihrer Behauptungen keinerlei Nachweise vor. Als wissenschaftlich bezeichne ich etwas anderes. Auch hier wird zu Unrecht Betroffenen nur die Klage bleiben.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum20. Dezember 2021
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2. April 2022
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