Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Luca-App
Nach Art. 35 DSGVO müssen die Verantwortlichen besonderer Datenverarbeitungsverfahren _VOR_ dem Einsatz des Verfahrens eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorlegen. Dies gilt demnach auch für die von Berlin eingekaufte Luca-App.
- Seit wann liegt eine angemessene und gültige DSFA der Behörde vor?
- Wurde die DSFA von Ihnen geprüft, wenn ja über welchen Zeitraum?
- Seit wann befindet sich die Luca-App in Berlin im Einsatz?
Weiter bitte ich um Zusendung der o.g. DSFA sowie der Freigabe zur Veröffentlichung dieser.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum12. Januar 2022
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15. Februar 2022
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Kosten dieser Information:450,00 Euro
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4 Follower:innen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Luca-App [#237340]
- Datum
- 12. Januar 2022 14:09
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 12. Januar 2022
- Datum
- 28. Januar 2022 13:16
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 12. Januar 2022 [#237340]
- Datum
- 28. Januar 2022 14:49
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre E-Mail von heute [#237340]
- Datum
- 28. Januar 2022 17:12
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail von heute [#237340]
- Datum
- 28. Januar 2022 20:15
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Das bedeutet: Wenn Dir die voraussichtlich lange Wartezeit nichts ausmacht und Dein Interesse auch über den schon absehbaren Scheintot der luca-App hinausgeht, dann akzeptiere die Gebühren und lehn Dich eine Weiel zurück und warte. Geht es Dir aber eher um den schnellen Einblick, lohnt sich die IFG-Anfrage nicht.
- Von
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Betreff
- Ihre letzte Nachfrage vom 28. Januar 2022
- Datum
- 4. Februar 2022 17:36
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre letzte Nachfrage vom 28. Januar 2022 [#237340]
- Datum
- 7. Februar 2022 11:17
- An
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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Ich würde hier ein Klage prüfen lassen.