Bundesstraße B1/B102 + Verkehrszählung bzw. Verkehrslärmerfassung 08/2021 + Zustandserfassung und -bewertung 2020 (ZEB)

Betreffende Bundesstraße B1/B102 in gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel
- Verkehrszählung bzw. Verkehrslärmerfassungsmessungen in 2021
- Zustandserfassung und -bewertung ZEB Stand 2020 u.a. tabellarisch, kartografisch) (vgl. Email vom 25.1.2021) [1] + [2]
- der aktuellen Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) vgl. Präsentation Gesamtübersicht für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg [1]
- Auflistung ggf. vorhandener aktueller Karten/Darstellungen der Bundesstraße B1/B102 in gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel mit Informationen ZEB 2020 (Veröffentlichung 2021) [2]
- Übersicht Zuständigkeiten Instandhaltung, Pflege und Unterhalt der Rad- & Gehwege parallel und quer zur Bundesstraße B1/B102 in gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel [3]

Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist.

Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.

[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/berichteprotokolle-der-regelmaigen-streckenkontrollenzustandserfassung-der-bundesstrae-b1b102-in-gemeinsamen-streckenverlauf-der-stadt-brandenburghavel/#nachricht-560069
[2] https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/verwalten/karten/zustandskarten/
[3] https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/planen/strassen-und-radwegeplanung/radwege/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bundesstraße B1/B102 + Verkehrszählung bzw. Verkehrslärmerfassung 08/2021 + Zustandserfassung und -bewertung 2020 (ZEB) [#238732]
Datum
24. Januar 2022 21:13
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betreffende Bundesstraße B1/B102 in gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel - Verkehrszählung bzw. Verkehrslärmerfassungsmessungen in 2021 - Zustandserfassung und -bewertung ZEB Stand 2020 u.a. tabellarisch, kartografisch) (vgl. Email vom 25.1.2021) [1] + [2] - der aktuellen Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) vgl. Präsentation Gesamtübersicht für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg [1] - Auflistung ggf. vorhandener aktueller Karten/Darstellungen der Bundesstraße B1/B102 in gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel mit Informationen ZEB 2020 (Veröffentlichung 2021) [2] - Übersicht Zuständigkeiten Instandhaltung, Pflege und Unterhalt der Rad- & Gehwege parallel und quer zur Bundesstraße B1/B102 in gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel [3] Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist. Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/berichteprotokolle-der-regelmaigen-streckenkontrollenzustandserfassung-der-bundesstrae-b1b102-in-gemeinsamen-streckenverlauf-der-stadt-brandenburghavel/#nachricht-560069 [2] https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/verwalten/karten/zustandskarten/ [3] https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/planen/strassen-und-radwegeplanung/radwege/
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 238732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238732/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 24.01.2022 Bundestraße B1/B102, Anfragennummer: 238732 Anfragennummer: 238732 Se…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 24.01.2022 Bundestraße B1/B102, Anfragennummer: 238732
Datum
25. Januar 2022 12:38
Status
Warte auf Antwort
Anfragennummer: 238732 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) bzw. dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG) mit E -Mail vom 24.01.2022. Mit dieser E-Mail beantragen Sie die Übersendung von diversen Unterlagen betreffend den gemeinsamen Streckenverlauf der B1/B102 in Brandenburg/Havel. Es handelt sich um folgende Unterlagen: - Verkehrszählung bzw. Verkehrslärmerfassungsmessungen in 2021 - Zustandserfassung und -bewertung ZEB Stand 2020 u.a. tabellarisch, kartografisch) - die aktuelle Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) vgl. Präsentation Gesamtübersicht für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg - Auflistung ggf. vorhandener aktueller Karten/Darstellungen der Bundesstraße B1/B102 im gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel mit Informationen ZEB 2020 (Veröffentlichung 2021) - Übersicht Zuständigkeiten Instandhaltung, Pflege und Unterhalt der Rad- & Gehwege parallel und quer zur Bundesstraße B1/B102 in gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel Sie haben den Antrag zunächst auf die Auskunft beschränkt, ob die von Ihnen benannten Dokumente bzw. Unterlagen, beim Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg vorhanden sind. Ich habe daher die zuständigen Fachbereichen abgefordert, mir die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass gemäß § 10 des AIG in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIGGebO) für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Kosten zu erheben sind. Die Höhe der zu erhebenden Kosten, kann ich derzeit noch nicht beziffern. Die von Ihnen gewünschte Auskunft, ist nach derzeitiger Einschätzung jedoch kostenfrei zu erteilen. Freundliche Grüße
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreffend B1/B102-Verkehrszählung, Verkehrslärmerfassung und Zustandserfassung, Anfragenummer: 238732 Sehr Antrag…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Betreffend B1/B102-Verkehrszählung, Verkehrslärmerfassung und Zustandserfassung, Anfragenummer: 238732
Datum
10. Februar 2022 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung übermittle ich Ihnen anliegendes Schreiben zu Ihrer Kenntnisnahme. Freundliche Grüße
Landesbetrieb Straßenwesen
Rückruf: Betreffend B1/B102-Verkehrszählung, Verkehrslärmerfassung und Zustandserfassung, Anfragenummer: 238732 LS…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Rückruf: Betreffend B1/B102-Verkehrszählung, Verkehrslärmerfassung und Zustandserfassung, Anfragenummer: 238732
Datum
10. Februar 2022 14:20
Status
Warte auf Antwort
LS-Datenschutzbeauftragte möchte die Nachricht "Betreffend B1/B102-Verkehrszählung, Verkehrslärmerfassung und Zustandserfassung, Anfragenummer: 238732" zurückrufen.
Landesbetrieb Straßenwesen
Anfragenummer: 238732 Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht und Informationsertei…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Anfragenummer: 238732
Datum
10. Februar 2022 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht und Informationserteilung übermittle ich Ihnen anliegendes Schreiben zu Ihrer Kenntnisnahme. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenummer: 238732 [#238732] Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre aufgeschlüsselte Rückmeldu…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenummer: 238732 [#238732]
Datum
11. Februar 2022 16:50
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für ihre aufgeschlüsselte Rückmeldung. 1. Verkehrszählung bzw. Verkehrslärmerfassungsmessungen in 2021 -Bereitstellung der Straßenverkehrszählungs-Daten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wird voraussichtlich erst im IV. Quartal 2022 vorliegen. ... Auf dieser Daten können dann im Bedarfsfall die Lärmemissionsberechnungen durch das Sachgebiet Umwelt und Naturschutz des Dezernates Planung des Regionalbereiches West vorgenommen werden --> Es wurden somit keine Verkehrslärmerfassungsmessungen Vorort seitens LS oder Dienstleister durchgeführt? Welcher Bedarfsfall löst die Lärmemissionsberechnungen aus? Hintergrund: Im II.- III.Q 2021 wurden div. Messaufbauten tageweise Vorort gesichtet. 2. Zustandserfassung und -bewertung (ZEB Stand 2020 u.a. tabellarisch) --> Insoweit ihrerseits zugestimmt wird, bitte ich um Übermittlung per Email. Wäre dies inkl. separaten offizielles Begleitschreiben des LS möglich? Ist mit einer Kostennote zu rechnen? Wenn ja, in Welcher Höhe? 3. die aktuelle Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) vgl. Präsentation Gesamtübersicht für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg - Eine Darstellung der aktuellen Zustandserfassung der Bundesstraßen (ZEB-Daten 2020) wird derzeit erstellt und sodann ebenfalls auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg veröffentlicht werden. --> Können Sie diesbezüglich einen Zeitraum der geplanten Veröffentlichung benennen? Ist ggf. die Einführung einer interaktiven Infrastrukturkarte auf Basis des Brandenburger Geoportal zur öffentlichen Einsicht zu rechnen? 4. Auflistung ggf. vorhandener aktueller Karten/Darstellungen der B1/B102 im gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel mit Informationen ZEB 2020 (Veröffentlichung 2021) - Diesbezüglich wurde mir mitgeteilt, dass es sich hierbei um eine Unterlage handelt, die im Rahmen der Zustandserfassung der Bundesstraßen (ZEB-Daten 2020) auf der Internetseite des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg veröffentlicht werden wird. Es gibt keine separate Karte, sondern die Darstellung der B1/B102 gehört vielmehr zu den Unterlagen, die Sie zu Punkt 3 erfragt haben. --> Können Sie diesbezüglich einen Zeitraum der geplanten Veröffentlichung benennen? 5. Übersicht Zuständigkeiten Instandhaltung, Pflege und Unterhalt der Rad- & Gehwege parallel und quer zur Bundesstraße B1/B102 in gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel Es gibt allenfalls ein allgemeines Schema zur Baulastabgrenzung in Ortsdurchfahrten in Brandenburg nach FStrG / BbgStrG / ODR, welches Anlage einer Dienstanweisung ist. Der zuständige Fachbereich teilte zudem mit, dass die Stadt Brandenburg/Havel verantwortlich ist für die Unterhaltung der gemeinsamen Geh- & Radwege und einfache Gehwege. Dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg obliegt die Unterhaltung der einfachen Radwege, wobei die Reinigungspflicht bei der Stadt Brandenburg liegt. --> Können Sie diesbezüglich den Umfang der Dienstanweisung inkl. Anhänge benennen? Liegt dieser digital vor? Gibt es Gründe, welche einer Ausreichung in Auszügen bzw. als ganzes widersprechen? Ist mit einer Kostennote zu rechnen? Wenn ja, in Welcher Höhe? Ich gehe davon aus, dass die angestoßenen Rückfragen keine Verwaltungskosten nach sich ziehen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 238732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238732/
Landesbetrieb Straßenwesen
AW: Anfragenummer: 238732 [#238732] Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben übermittle ich Ihnen zu Ihrer Ken…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
AW: Anfragenummer: 238732 [#238732]
Datum
21. Februar 2022 09:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in anliegendes Schreiben übermittle ich Ihnen zu Ihrer Kenntnisnahme. Freundliche Grüße
Landesbetrieb Straßenwesen
Bescheid hinsichtlich Ihres Antrages auf Akteneinsicht vom 24.01.2022 Sehr Antragsteller/in in der Anlage überrei…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Bescheid hinsichtlich Ihres Antrages auf Akteneinsicht vom 24.01.2022
Datum
3. März 2022 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in der Anlage überreiche ich Ihnen vorab, den von mir erlassenen Bescheid zu Ihrer Kenntnisnahme. Der Bescheid wird Ihnen im Original auf dem Postweg zugestellt. In der Anlage übermittle ich Ihnen zudem die Unterlagen, in die Ihnen Akteneinsicht gewährt wird. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732] Sehr …
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732]
Datum
5. März 2022 16:27
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> ich bitte um Prüfung der Links zu den Karten der Bundesstraßen. Der aktuelle Verweis des Bescheides bzgl. § 6 Abs. 4 läuft gegenwärtig ins Leere. Ersatzweise bitte ich um Übermittlung per Email. https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/verwalten/karten/zustandskarten/ Mindestens die folgenden 4 Links sind defekt bzw. nicht extern erreichbar: 1. https://maisred.lvnbb.de/sixcms/media.php/21/Gesamtwert_West.pdf 2. https://maisred.lvnbb.de/sixcms/media.php/21/Gesamtwert_S%C3%BCd.pdf 3. https://maisred.lvnbb.de/sixcms/media.php/21/Gesamtwert_Ost.pdf 4. https://maisred.lvnbb.de/sixcms/media.php/21/Gesamtwert_Land_verkleinert.pdf Den Eingang des Bescheides 21.04_3/2021 bestätige ich hiermit. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 238732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238732/
Landesbetrieb Straßenwesen
AW: Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732] S…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
AW: Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732]
Datum
8. März 2022 09:14
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für den Hinweis. Offensichtlich hat sich bei der Verlinkung ein Fehler eingeschlichen, der für die Mitarbeiter des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg nicht ohne weiteres erkennbar war, da sich die Zustandskarten mit den Dienstrechnern des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg problemlos öffnen lassen. Nach einem Test mit meinem Privatrechner, hat sich der von Ihnen angezeigte Fehler bestätigt. Ich habe daher den zuständigen Fachbereich gebeten, dies entsprechend zu korrigieren. Mir wurde vom Fachbereich hierzu mitgeteilt, dass Sie dies dort schon angezeigt haben und der Fehler kurzfristig beseitigt werden wird. Ich wurde hierbei darauf hingewiesen, dass sich die Zustandskarten im Downloadbereich auf der Internetseite https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/verwalten/karten/zustandskarten/, der sich ganz unten befindet, öffnen lassen. Damit haben Sie Zugriff auf die entsprechenden Zustandskarten der Region Ost, West und Süd. Ich werde Sie zudem informieren, sobald die Verlinkung wieder funktionieren. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732] S…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732]
Datum
11. Oktober 2022 22:17
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> können sie ggf. zum Punkt 1. Verkehrszählung bzw. Verkehrslärmerfassungsmessungen, d.h. zum Stand der Veröffentlichung den offiziellen Auswertung und Bereitstellung der Straßenverkehrszählungs-Daten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eine Aussage treffen? https://fragdenstaat.de/a/238732 Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 238732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/238732/upload/cf18cbf8f461ca236486a5c43ac9f6eff2bba6c0/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesbetrieb Straßenwesen
AW: Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732] S…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
AW: Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732]
Datum
12. Oktober 2022 11:35
Status
Sehr << Antragsteller:in >> der zuständige Fachbereich hat mir mitgeteilt, dass die Daten zur Auswertung der bundesweiten Straßenverkehrszählungen 2021 seit kurzem auf der Internetseite der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht sind. Unter folgendem Link können die Daten von Ihnen abgerufen werden. https://www.bast.de/DE/Statistik/Verkehrsdaten/Manuelle-Zaehlung.html?nn=1497062 Freundliche Grüße