Bundesstraße B1/B102 + Verkehrszählung bzw. Verkehrslärmerfassung 08/2021 + Zustandserfassung und -bewertung 2020 (ZEB)
Betreffende Bundesstraße B1/B102 in gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel
- Verkehrszählung bzw. Verkehrslärmerfassungsmessungen in 2021
- Zustandserfassung und -bewertung ZEB Stand 2020 u.a. tabellarisch, kartografisch) (vgl. Email vom 25.1.2021) [1] + [2]
- der aktuellen Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) vgl. Präsentation Gesamtübersicht für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg [1]
- Auflistung ggf. vorhandener aktueller Karten/Darstellungen der Bundesstraße B1/B102 in gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel mit Informationen ZEB 2020 (Veröffentlichung 2021) [2]
- Übersicht Zuständigkeiten Instandhaltung, Pflege und Unterhalt der Rad- & Gehwege parallel und quer zur Bundesstraße B1/B102 in gemeinsamen Streckenverlauf der Stadt Brandenburg/Havel [3]
Ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist.
Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.
[1] https://fragdenstaat.de/anfrage/berichteprotokolle-der-regelmaigen-streckenkontrollenzustandserfassung-der-bundesstrae-b1b102-in-gemeinsamen-streckenverlauf-der-stadt-brandenburghavel/#nachricht-560069
[2] https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/verwalten/karten/zustandskarten/
[3] https://www.ls.brandenburg.de/ls/de/planen/strassen-und-radwegeplanung/radwege/
Anfrage erfolgreich
-
Datum24. Januar 2022
-
26. Februar 2022
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Bundesstraße B1/B102 + Verkehrszählung bzw. Verkehrslärmerfassung 08/2021 + Zustandserfassung und -bewertung 2020 (ZEB) [#238732]
- Datum
- 24. Januar 2022 21:13
- An
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Betreff
- Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 24.01.2022 Bundestraße B1/B102, Anfragennummer: 238732
- Datum
- 25. Januar 2022 12:38
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Betreff
- Betreffend B1/B102-Verkehrszählung, Verkehrslärmerfassung und Zustandserfassung, Anfragenummer: 238732
- Datum
- 10. Februar 2022 14:19
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Betreff
- Rückruf: Betreffend B1/B102-Verkehrszählung, Verkehrslärmerfassung und Zustandserfassung, Anfragenummer: 238732
- Datum
- 10. Februar 2022 14:20
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Betreff
- Anfragenummer: 238732
- Datum
- 10. Februar 2022 14:24
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anfragenummer: 238732 [#238732]
- Datum
- 11. Februar 2022 16:50
- An
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Betreff
- AW: Anfragenummer: 238732 [#238732]
- Datum
- 21. Februar 2022 09:20
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Betreff
- Bescheid hinsichtlich Ihres Antrages auf Akteneinsicht vom 24.01.2022
- Datum
- 3. März 2022 10:49
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732]
- Datum
- 5. März 2022 16:27
- An
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Betreff
- AW: Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732]
- Datum
- 8. März 2022 09:14
- Status
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732]
- Datum
- 11. Oktober 2022 22:17
- An
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbetrieb Straßenwesen
- Betreff
- AW: Prüfung allg. zugängliche Quellen - § 6 Abs. 4 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) [#238732]
- Datum
- 12. Oktober 2022 11:35
- Status
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