Pauschale Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege
Ich nehme Bezug auf den Bericht des Bundesrechnungshofes vom 11.03.2021 mit dem Titel:
"Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Prüfung der pauschalen Leistungen der Krankenkassen für das Pflegestellen-Förderprogramm Altenpflege"
und habe hierzu folgende Fragen:
1. Auf welchen Betrag beläuft sich der im Bericht erwähnte "Ausgabenrest" per 31.12.2021?
2. Wie hoch ist der Betrag, der aufgrund negativer Zinsen in der Zeit vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 entstanden ist?
3. Wie ist der Stand aus der umfassenden Evaluierung der Regelungen zum PpSG-Vergütungszuschlag?
4. Was hat die Untersuchung der Gründe für die mangelnde Inanspruchnahme des Pflegestellen-Förderprogramms Altenpflege erbracht?
5. Welche Ergebnisse haben sich bei Hinterfragung der Höhe der Pauschalleistungen für die PpSG-Vergütungszuschläge ergeben?
6. Welche Maßnahmen wurden ergriffen um die Ausgabereste kurzfristig abzubauen und deren Höhe quartalsweise auszuweisen?
Ich erwarte Ihre substantiellen Antworten bis spätestens zum 20.02.2022.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum4. Februar 2022
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8. März 2022
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Kosten dieser Information:180,00 Euro
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