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Auskünfte aus dem Altlastenkataster

Anfrage an: Landesamt für Umwelt

a) Verfahrensanweisungen Ihrer Behörde zum Umgang mit Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster

b) Falls die Auskunft aus dem Kataster nur mit Einwilligung des Eigentümers möglich ist: auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Einschränkung? Alternativ: Warum muss der Eigentümer der Grundstücke angehört werden? Die Kenntnis von Altlasten liegt doch im öffentlichen Interesse?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Landesamt für Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#240777]
Datum
13. Februar 2022 22:25
An
Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Verfahrensanweisungen Ihrer Behörde zum Umgang mit Anträgen auf Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster b) Falls die Auskunft aus dem Kataster nur mit Einwilligung des Eigentümers möglich ist: auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Einschränkung? Alternativ: Warum muss der Eigentümer der Grundstücke angehört werden? Die Kenntnis von Altlasten liegt doch im öffentlichen Interesse?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240777 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240777/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesamt für Umwelt
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage vom 13.02.2022 zu Auskünften aus dem Altlastenkataster beantwor…
Von
Landesamt für Umwelt
Betreff
Auskünfte aus dem Altlastenkataster [#240777]
Datum
11. März 2022 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage vom 13.02.2022 zu Auskünften aus dem Altlastenkataster beantworte ich wie folgt: Zu a) Anträge auf Auskunft aus dem Altlastenkataster werden vom Landesamt für Umwelt insofern beantwortet, dass diese Anträge umgehend von uns an die jeweiligen unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg bzw. dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) weitergeleitet werden (der Antragsteller erhält eine Abgabenachricht). Die unteren Bodenschutzbehörden sowie das LBGR sind gemäß Erlass des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Umsetzung des § 29 und des § 30 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes vom 13. Oktober 2016 (ABl./16, [Nr. 46], S.1427) für Erfassung und Aktualisierung der Daten zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten im Land Brandenburg zuständig. Den o.g. Erlasss habe ich meiner Antwort im Anhang beigefügt. Eine darüber hinaus gehende Verfahrensvorschrift zum Umgang mit Anträgen auf Auskünfte aus dem Altlastenkataster gibt es im Landesamt für Umwelt nicht. Zu b) Da wir keine derartigen Auskünfte erteilen, wird die Frage von mir nicht beantwortet. Mit freundlichen Grüßen