2G-Plus-Regel

In welcher Verordnung / Gesetz wird die 2G-Plus-Regel festgeschrieben ?

Das habe ich auf der Webseite vom Land Schleswig-Holstein gefunden:
2G-Plus in Bars und Diskotheken
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/IV/211214_neufassung_bekaempfVO.html
...
In Diskotheken, Bars und ähnlichen Einrichtungen, in denen sich die Gäste nicht überwiegend an festen Sitz- oder Stehplätzen aufhalten, gilt künftig die sogenannte 2G-Plus-Regelung. Demnach müssen Gäste zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits eine Auffrischungsimpfung ("Booster") dokumentieren können, die mindestens 14 Tage zurückliegt.

2G-Plus gilt ebenfalls für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben: Sie müssen bei der Ankunft ein negatives Testergebnis vorlegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Ausgenommen sind auch hier Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits ihre Booster-Impfung dokumentieren können, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
...
Auf der Seite des PEI ist keine Angabe zum Abstand der Impfungen angegeben.
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?cms_pos=3

In der Verordnung ist kein Hinweis zu finden der den Unterschied zwischen vollständiger Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung macht bzw im Verweis auf das PEI gibt es diesen nicht.
Wie können sie rechtfertigen das meine vollständige Impfung ( 2 * Cominiraty ) keine ist ?
Einen Hinweis auf die STIKO können sie sich sparen denn es ist nur eine Empfehlung sich nach 3 Monaten zu boostern oder ?

Gruß Dieter

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 0 Follower:innen
Dieter Schröder
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In welcher Verord…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Dieter Schröder
Betreff
2G-Plus-Regel [#240860]
Datum
14. Februar 2022 18:41
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In welcher Verordnung / Gesetz wird die 2G-Plus-Regel festgeschrieben ? Das habe ich auf der Webseite vom Land Schleswig-Holstein gefunden: 2G-Plus in Bars und Diskotheken https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/IV/211214_neufassung_bekaempfVO.html ... In Diskotheken, Bars und ähnlichen Einrichtungen, in denen sich die Gäste nicht überwiegend an festen Sitz- oder Stehplätzen aufhalten, gilt künftig die sogenannte 2G-Plus-Regelung. Demnach müssen Gäste zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits eine Auffrischungsimpfung ("Booster") dokumentieren können, die mindestens 14 Tage zurückliegt. 2G-Plus gilt ebenfalls für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben: Sie müssen bei der Ankunft ein negatives Testergebnis vorlegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Ausgenommen sind auch hier Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits ihre Booster-Impfung dokumentieren können, die mindestens 14 Tage zurückliegt. ... Auf der Seite des PEI ist keine Angabe zum Abstand der Impfungen angegeben. https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/coronavirus/coronavirus-inhalt.html?cms_pos=3 In der Verordnung ist kein Hinweis zu finden der den Unterschied zwischen vollständiger Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung macht bzw im Verweis auf das PEI gibt es diesen nicht. Wie können sie rechtfertigen das meine vollständige Impfung ( 2 * Cominiraty ) keine ist ? Einen Hinweis auf die STIKO können sie sich sparen denn es ist nur eine Empfehlung sich nach 3 Monaten zu boostern oder ? Gruß Dieter
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dieter Schröder Anfragenr: 240860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240860/ Postanschrift Dieter Schröder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dieter Schröder
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrter Herr Schröder, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die rechtliche Grundlage der Impfungen wird in der…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
AW: [EXTERN] 2G-Plus-Regel [#240860]
Datum
15. Februar 2022 10:40
Status
Warte auf Antwort
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18,0 KB


Sehr geehrter Herr Schröder, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die rechtliche Grundlage der Impfungen wird in der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV geschaffen. Bezüglich der genauen Anzahl der Impfungen und deren Bedeutung, sowie der Abstände zwischen den Impfungen wird sich in der SchAusnahmV auf das PEI und das RKI bezogen: https://www.pei.de/DE/newsroom/dossie.... Die Impfempfehlungen finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/.... Das, was Sie aus der Landesverordnung kopiert haben, sind die rechtlich angeordneten Anwendungsbereiche dieser Impf-, Genesenen- und Teststatus. Die Landesverordnung schreibt vor wo welche Anforderungen zum Einlass bestehen. Alles Gute für Sie! Mit freundlichen Grüßen
Dieter Schröder
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Dieter Schröder
Betreff
AW: [EXTERN] 2G-Plus-Regel [#240860]
Datum
16. Februar 2022 01:22
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/IV/211214_neufassung_bekaempfVO.html Was ich kopiert habe kommt von dieser Webseite. Es sieht für mich wie eine Pressemitteilung aus und nicht wie eine Verordnung. Es fehlt mir eine Unterschrift bzw. wer hat den Beschluss gefasst ? Mir fehlt wie die Entscheider mit dieser Impfempfehlung der STIKO für vollständig Geimpfte diese Regel rechtfertigen . Haben die Entscheider damit zugegeben das die Impfung nicht wirkt ? Ich vermisse den Höchstabstand zwischen der "vollständigen Grundimmunisierung " und der "Auffrischungsimpfung". Es wurde mal behauptet das die Impfung Jahre halten wird ( bestimmt mit wissenschaftlichem Hintergrund ? ). Jede Impfung hat ja das Risiko einer schweren Nebenwirkung ( laut BMG 1 von 5000 ) !!! Mit freundlichen Grüßen Dieter Schröder Anfragenr: 240860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240860/ Postanschrift Dieter Schröder << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrter Herr Schröder, was Sie uns gesendet haben ist tatsächlich eine Pressemitteilung, die Verordnungen f…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] 2G-Plus-Regel [#240860]
Datum
16. Februar 2022 09:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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11,8 KB


Sehr geehrter Herr Schröder, was Sie uns gesendet haben ist tatsächlich eine Pressemitteilung, die Verordnungen finden Sie hier: Coronavirus - Schleswig-Holstein - Landesverordnung und Erlasse zum Umgang mit SARS-CoV-2 - schleswig-holstein.de<https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html> Gegen die Ursprungsvariante des Corona-Virus hat die Impfung sehr gut gewirkt und die meisten Ansteckungen vermieden. Durch die neuen Varianten ist es notwendig geworden, sich boostern zu lassen. Auch Impfdurchbrüche kommen häufiger vor, allerdings sind die Verläufe durch die Impfung deutlich milder, weshalb die Impfung immer noch wichtig ist, um die Intensivstationen nicht zu überlasten. Weitere Informationen zu den Impfungen finden Sie hier: RKI - Impfen - COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)<https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html> Wir wünschen Ihnen alles Gute! Mit freundlichen Grüßen
Dieter Schröder
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die antwort habe nun den Text in der Verordnung gefunden. Ein Nachfrage d…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
Dieter Schröder
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] 2G-Plus-Regel [#240860]
Datum
16. Februar 2022 18:32
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die antwort habe nun den Text in der Verordnung gefunden. Ein Nachfrage dazu : Seit wann gibt es nur noch Grundimmunisierte und nicht mehr vollständig geimpfte Menschen. Beim PEI gibt es diese Unterscheidung nicht bei der Impfinformation. Danke !!! Mit freundlichen Grüßen Dieter Schröder Anfragenr: 240860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240860/ Postanschrift Dieter Schröder << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrter Herr Schröder, der Begriff grundimmunisiert wird als Synonym zu vollständig geimpft verwendet. Dies…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] 2G-Plus-Regel [#240860]
Datum
17. Februar 2022 12:06
Status
image001.png
11,8 KB


Sehr geehrter Herr Schröder, der Begriff grundimmunisiert wird als Synonym zu vollständig geimpft verwendet. Dies können Sie auch hier nachlesen: Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung - Bundesgesundheitsministerium<https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html?fbcorona_impfung__berlinlid=IwAR226xZH-AuFo9FN9EHLEdSqNz2lVvOdMAmxeTFRsGK2Abi1pEtaYvod_YI&cHash=16d7e2b1ead89cb7bb3d06171798d85e#c23764> Bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen