2G-Plus-Regel
In welcher Verordnung / Gesetz wird die 2G-Plus-Regel festgeschrieben ?
Das habe ich auf der Webseite vom Land Schleswig-Holstein gefunden:
2G-Plus in Bars und Diskotheken
https://www.schleswig-holstein.de/DE/La…
...
In Diskotheken, Bars und ähnlichen Einrichtungen, in denen sich die Gäste nicht überwiegend an festen Sitz- oder Stehplätzen aufhalten, gilt künftig die sogenannte 2G-Plus-Regelung. Demnach müssen Gäste zusätzlich zum Impf- oder Genesenennachweis ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits eine Auffrischungsimpfung ("Booster") dokumentieren können, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
2G-Plus gilt ebenfalls für Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben: Sie müssen bei der Ankunft ein negatives Testergebnis vorlegen (höchstens 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest bzw. höchstens 48 Stunden alter PCR-Test). Ausgenommen sind auch hier Personen, die neben einer vollständigen Grundimmunisierung auch bereits ihre Booster-Impfung dokumentieren können, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
...
Auf der Seite des PEI ist keine Angabe zum Abstand der Impfungen angegeben.
https://www.pei.de/DE/newsroom/dossier/…
In der Verordnung ist kein Hinweis zu finden der den Unterschied zwischen vollständiger Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung macht bzw im Verweis auf das PEI gibt es diesen nicht.
Wie können sie rechtfertigen das meine vollständige Impfung ( 2 * Cominiraty ) keine ist ?
Einen Hinweis auf die STIKO können sie sich sparen denn es ist nur eine Empfehlung sich nach 3 Monaten zu boostern oder ?
Gruß Dieter
Anfrage erfolgreich
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Datum14. Februar 2022
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16. März 2022
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