Infektion von vulnerablen Gruppen durch Geboosterte
Dokumente, Forschungsergebnisse, Studien, dass geboosterte Mitarbeiter der Pflegeberufe, welche mit dem Corona-Virus infiziert sind, diesen nicht auf die vulnerable Gruppe der Patienten (unabhängig ob geimpft oder nicht geimpft) überbertragen können. Bereitstellung gern als pdf/Link.
Hintergrund: Zwischenzeitlich zeichnet sich in Gesundheitseinrichtungen ab, dass, unabhängig von der Anzahl der Impfungen, Pflegende sich mit dem Corona-Virus infizieren. Diese sind, bis zur Feststellung der Infektion, weiterhin im Patientenkontakt tätig. Da nach wie vor an der das Grundrecht auf körperliche Selbstbestimmung verletzenden Impfpflicht für Angehörige der Pflegeberufe festgehaten wird, diese aber auf Grund der erkennbaren Infektionen keinen Schutz bietet, müsste es ja Erkenntnisse geben, die diesen schweren Eingriff in das Grundgesetz mit dem Hintergrund, die Impfung verhindert nicht die Infektion, geben. Den Hinweis, das der Verlauf dann ggf. nicht so schwer wäre, greift hier nicht, unabhängig davon dass auch geboosterte Menschen schon an Corona verstorben sind, da es um Fremdschutz gehen soll. Das bedeutet, das der Fremdschutz nur gegeben wäre, wenn die geboosterten Personen nicht infektiös wären (sie sind trotzdem in Quarantäne).
Danke
Hinweis: Das BMG hat auf Ihre Zuständigkeit verwiesen und gebeten diese Anfrage an Ihr Haus zu richten.
Information nicht vorhanden
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Datum16. Februar 2022
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18. März 2022
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