Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die Drucksache 16/8970 des Landtages NRW vom 16.06.2015 ( Zitat: "Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb als Vermieter entsprechender Flächen [...] in der Verantwortung, die entsprechenden Voraussetzungen für den notwendigen Zugang [...] zu ermöglichen." ) bitte ich um folgende Informationen.
1. Was sind die baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen seitens des BLB an Freifunk-Communities zur Nutzung der landeseigenen Liegenschaften und Infrastukturen?
2. Was benötigt der BLB von den Freifunk-Communities um die verzögerungsfreie Umsetzung der in der o.g. Drucksache genannten Beschlüsse der Landesregierung NRW zu ermöglichen?
3. Gab es erfolgreiche Kooperationen von Freifunk-Communities mit dem BLB, wenn ja wie viele und sind diese Öffentlich dokumentiert?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Alicke
Anfragenr: 243077
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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