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30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle?

I. Antrag nach dem IZG-SH (ausschließlich kostenfrei[1]):

Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu:
1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IZG-SH geworden,
2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information,
3.) § 5 Abs. 2 IZG-SH sieht vor: "sind die Informationen der antragstellenden Person unter Berücksichtigung etwaiger von ihr angegebener Zeitpunkte sobald wie möglich [..] zugänglich zu machen.", also äquivalent zu "unverzüglich" des IFGs.
4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig,
5.) das IZG-SH impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist!
-------------------------------------

II. Antrag nach dem IZG-SH (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen):

Sehr geehrte Damen und Herren,

WDR5 sendete am 15.09.2017 einen Bericht "Meere im Stress" von Peter Kreysler
www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/meere-im-stress-100.html
u.a.:
---
Aber auch Deutschland steht als drittgrößter Fischimporteur der EU in der Verantwortung, so Sebastian Buschmann von der Environmental Justice Foundation. 30 Prozent der in Deutschland gehandelten und im Meer gefangenen Fische sind illegal, so genannter IUU Fisch. Schuld sind zu laxe Kontrollen und zu wenig Personal beim Zoll. Es gibt weder Strafen für die Importeure, noch wurde je eine illegale Fischladung beschlagnahmt.
---

ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 IZG-SH), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de:

0.) Informationen zum Problem IUU-Fischerei, die Ihnen vorliegen
1.) Informationen zu Erfolgen der Kontrolle
2.) Bericht über ausgesprochenen Importverboten oder Bußgelder
3.) Informationen zu Konsequenzen eines Importverbotes, wird die Information mit anderen EU-Behörden geteilt, wie?
4.) Informationen zum Personaleinsatz für Kontrollen
5.) (Schulungs)unterlagen für Mitarbeiter, wie die Illigalität der Fracht festgestellt werden kann.
6.) Gesetzliche und internationale Grundlagen
7.) Anweisungen von Bundesministerien
8.) Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Behörden
9.) Korrospondenz mit der EU zum Thema
10.) internationale Korrospondenz
11.) rechtliche Tätigkeiten (oder Möglichkeiten) des Landesministeriums
12.) politische Tätigkeiten (oder Möglichkeiten) des Landesministeriums

Mit freunlichen Grüßen,
Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel

[1]
Der/Die Anträge nach IZG-SH ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §13 IZG-SH, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass (s. https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/857-.html); falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. September 2017
  • Frist
    21. Oktober 2017
  • 0 Follower:innen
Robert Michel
I. Antrag nach dem IZG-SH (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglic…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Robert Michel
Betreff
30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle? [#24665]
Datum
21. September 2017 13:17
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort
I. Antrag nach dem IZG-SH (ausschließlich kostenfrei[1]): Ich bitte Sie, mir eine Eingangsbestätigung unverzüglich, elektronisch als Antwort auf diese E-Mail zuzusenden. Erläuterung hierzu: 1.) mit Eingang dieses Schreibens bei Ihrer Behörde ist dieses Schreiben eine amtliche Information i.S. des IZG-SH geworden, 2.) die Bitte um Eingangsbestätigung ist ein formloser IFG Antrag zu dieser Information, 3.) § 5 Abs. 2 IZG-SH sieht vor: "sind die Informationen der antragstellenden Person unter Berücksichtigung etwaiger von ihr angegebener Zeitpunkte sobald wie möglich [..] zugänglich zu machen.", also äquivalent zu "unverzüglich" des IFGs. 4.) ein Abwarten eines Aktenzeichens oder gar Zusammenlegung mit einer Beantwortung des unteren Schreibens ist demnach nicht zulässig, 5.) das IZG-SH impliziert somit (abweichend zur bisherigen Verwaltungspraxis), dass eine Eingangsbestätigungen von der auskunftsplichtigen Stelle auf Bitte des Antragsstellers unverzüglich zu erteilen ist! ------------------------------------- II. Antrag nach dem IZG-SH (ausschließlich kostenfrei[1], auch kostenfrei für Auslagen): Sehr geehrte Damen und Herren, WDR5 sendete am 15.09.2017 einen Bericht "Meere im Stress" von Peter Kreysler www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/meere-im-stress-100.html u.a.: --- Aber auch Deutschland steht als drittgrößter Fischimporteur der EU in der Verantwortung, so Sebastian Buschmann von der Environmental Justice Foundation. 30 Prozent der in Deutschland gehandelten und im Meer gefangenen Fische sind illegal, so genannter IUU Fisch. Schuld sind zu laxe Kontrollen und zu wenig Personal beim Zoll. Es gibt weder Strafen für die Importeure, noch wurde je eine illegale Fischladung beschlagnahmt. --- ich bitte um elektronische Kopien von Informationen (i.S. § 2 IZG-SH), (möglichst als PDF) als Antwort an FragdenStaat.de: 0.) Informationen zum Problem IUU-Fischerei, die Ihnen vorliegen 1.) Informationen zu Erfolgen der Kontrolle 2.) Bericht über ausgesprochenen Importverboten oder Bußgelder 3.) Informationen zu Konsequenzen eines Importverbotes, wird die Information mit anderen EU-Behörden geteilt, wie? 4.) Informationen zum Personaleinsatz für Kontrollen 5.) (Schulungs)unterlagen für Mitarbeiter, wie die Illigalität der Fracht festgestellt werden kann. 6.) Gesetzliche und internationale Grundlagen 7.) Anweisungen von Bundesministerien 8.) Reporte (und ähnliche Dokumente) an und von Behörden 9.) Korrospondenz mit der EU zum Thema 10.) internationale Korrospondenz 11.) rechtliche Tätigkeiten (oder Möglichkeiten) des Landesministeriums 12.) politische Tätigkeiten (oder Möglichkeiten) des Landesministeriums Mit freunlichen Grüßen, Dipl.-Ing.(FH) Robert Michel [1] Der/Die Anträge nach IZG-SH ist/sind ausschließlich im Rahmen von kostenfreier Bearbeitung gestellt, die Bearbeitung erfolgt denmach nur im Rahmen von: 1.) einfachen Anfragen i.S.v. §13 IZG-SH, 2.) oder nach Feststellung besonderen öffentlichen Interesses und vollständigen Gebührenerlass (s. https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/857-.html); falls dies nach Ansicht der auskunftspflichtigen Stelle nicht möglich sei, bitte ich u.a. nach § 25 VwVfG um Darlegung der Gründe sowie Gelegenheit des rechtlichen Gehörs und Darlegung von Argumenten für eine vollständige Kostenfreiheit.
Robert Michel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Michel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Michel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
Robert Michel
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „30 Prozent des Fischimportes in D sei illegal - Strategie und Ergebnisse von Kontrolle?“ [#24665]
Datum
6. November 2017 13:31
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24665 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Meine IFG Anfrage vom 21.09.2017 ist bis heute unbeantwortet, entgegen meiner formalen Bitte wurde nicht einmal eine Eingangsbestätigung versendet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Robert Michel Anfragenr: 24665 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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